Hydraulischer Abgleich
Kosten, Ablauf, Pflicht und Förderung für einen Hydraulischen Abgleich.
Durchführung nach Normgerechten Verfahren (EN 12831).
Hydraulischer Abgleich zur Heizungsoptimierung im Bestand
Viele Heizsysteme arbeiten nicht effizient – nicht weil die Anlage defekt ist, sondern weil das Heizungsnetz nie richtig eingestellt wurde. Der hydraulische Abgleich behebt genau dieses Problem und ist eine der wirksamsten Maßnahmen der Heizungsoptimierung im Bestand.
Was ist der hydraulische Abgleich?
Bei einem Heizungssystem ohne hydraulischen Abgleich fließt das Heizwasser bevorzugt durch die Heizkreise mit dem geringsten Strömungswiderstand – in der Regel die kesselnahen oder kurzen Leitungen. Weiter entfernte Räume werden dadurch schlechter versorgt. Die Folge: einzelne Heizkörper werden zu heiß, andere bleiben kalt, die Pumpe läuft auf zu hoher Drehzahl, und die Heizung verbraucht mehr Energie als nötig.
Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass jeder Heizkörper im Gebäude genau die Wassermenge erhält, die er für den Wärmebedarf des jeweiligen Raums braucht – nicht mehr und nicht weniger. Das geschieht durch die Berechnung der Heizlast, die Auslegung der Heizflächen und die präzise Einstellung der Ventile sowie der Pumpe auf definierte Sollwerte.
Es gibt zwei anerkannte Berechnungsmethoden. Für Förderanträge und gesetzliche Nachweispflichten ist ausschließlich Verfahren B zulässig.
Vereinfachtes Verfahren
Basiert auf vereinfachten Kennwerten ohne raumweise Heizlastberechnung. Grundsätzlich anerkannt, aber nicht ausreichend für die BAFA-Förderung und nicht förderfähig beim Heizungstausch.
Normgerechtes Verfahren (EN 12831)
Raumweise Heizlastberechnung mit individuellen Durchflüssen und Einstellwerten. Pflicht für die BAFA-Förderung und Voraussetzung für alle Förderprogramme beim Einbau neuer Wärmeerzeuger.
Ohne den hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B entfällt der Förderanspruch für neue Wärmepumpen, Hybrid- und Biomasseanlagen vollständig!
Wie läuft ein hydraulischer Abgleich ab?
1.
Bestandsaufnahme
Wir erfassen alle Heizflächen, die Leitungsführung, die vorhandene Pumpe und die aktuellen Einstellungen. In Bestandsgebäuden fehlen oft die Originalpläne – dann müssen Heizkörpergrößen und Rohrnetz vor Ort (Großraum Leipzig, Waren oder Bremen) aufgenommen werden.
2.
3.
Heizflächenauslegung & Vorlauftemperatur
4.
Rohrnetzberechnung
Für jeden Heizkreis werden die hydraulischen Widerstände ermittelt. Daraus ergibt sich, auf welchen Wert jedes Thermostatventil voreingestellt werden muss. Ohne diese Berechnung fließt das Wasser immer den Weg des geringsten Widerstands – zu den nahen Heizkörpern, während entfernte Räume kalt bleiben.
5.
Einstellung der Anlage
6.
Dokumentation
Warum niedrige Vorlauftemperaturen entscheidend sind
Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur, mit der das Heizwasser vom Wärmeerzeuger in die Leitungen gepumpt wird. Je höher diese Temperatur, desto mehr Energie wird verbraucht – unabhängig davon, wie gut das Gebäude gedämmt ist. Viele Heizungen laufen mit deutlich zu hohen Vorlauftemperaturen, weil die Anlage nie auf den tatsächlichen Wärmebedarf abgestimmt wurde. Der hydraulische Abgleich schafft die technische Voraussetzung, um die Vorlauftemperatur auf das notwendige Minimum abzusenken – ohne Komfortverlust.
Gasheizung / Ölheizung
Moderne Brennwertgeräte können die Kondensationswärme aus dem Abgas nur dann nutzen, wenn die Rücklauftemperatur unter ca. 57 °C bleibt. Läuft die Anlage wärmer, arbeitet sie faktisch wie ein älteres Heizgerät – der Brennwerteffekt verpufft. Der hydraulische Abgleich ermöglicht die Absenkung der Vorlauftemperatur und damit den vollen Wirkungsgrad der Anlage.
Wärmepumpe
Für Wärmepumpen ist die Vorlauftemperatur der wichtigste Effizienzfaktor. Als Faustregel gilt: Jedes Grad weniger Vorlauf verbessert die Jahresarbeitszahl um etwa 2–3 %. Eine Wärmepumpe mit 35 °C statt 55 °C Vorlauf verbraucht rund 40–50 % weniger Strom – bei gleicher Heizleistung. Ohne hydraulischen Abgleich ist dieser niedrige Vorlauf nicht realisierbar.
Nach einer Sanierung
Was Eigentümer und Hausverwaltungen konkret davon haben
- Gleichmäßige Wärmeverteilung im gesamten Gebäude – keine kalten Räume, kein Überhitzen einzelner Bereiche
- Niedrigere Heizkosten durch reduzierte Vorlauftemperatur und geringere Pumpenlaufzeiten – Energieeinsparung von 5 bis 15 % möglich
- Keine Geräusche im Heizungsnetz – Rauschen und Gluckern in den Leitungen verschwinden, weil überhöhte Strömungsgeschwindigkeiten beseitigt werden
- Längere Lebensdauer der Anlage durch geringere Last auf Pumpe und Ventilen
- Grundlage für den Wärmepumpeneinsatz – wer heute abgleicht, legt den technischen Grundstein für die nächste Sanierungsstufe
- Pflichtnachweis für Förderprogramme – ohne Abgleich nach Verfahren B sind BEG-Förderungen für neue Wärmeerzeuger nicht zugänglich
Hydraulischer Abgleich: unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren
Wann ist der hydraulische Abgleich gesetzlich vorgeschrieben?
Seit dem 1. Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich im Gebäudeenergiegesetz (GEG §§ 60b und 60c) dauerhaft und verbindlich geregelt. Die Pflicht gilt für alle wassergeführten Heizsysteme – unabhängig vom Brennstoff.
Neue Heizungsanlage ab 6 Wohneinheiten
Sofortige Pflicht seit 01.10.2024.
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B direkt nach Inbetriebnahme – keine Übergangsfrist.
Bestandsanlage vor Oktober 2009 / ab 6 WE
Heizungsprüfung und Optimierung inkl. hydraulischem Abgleich bis spätestens 30. September 2027.
Bestandsanlage vor Oktober 2009 / ab 6 WE
Pflicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Betriebsjahren.
Eine 2010 installierte Anlage wird bereits 2026 fällig.
EFH und Gebäude bis 5 Wohneinheiten
Keine gesetzliche Verpflichtung.
Dafür volle BAFA-Förderung über die BEG nutzbar – 15 bis 20 % Zuschuss.
Förderung über die BEG – was wird bezuschusst?
Die BAFA-Förderung gilt ausschließlich für Gebäude, die nicht unter die gesetzliche Pflicht fallen – also für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten. Wer zur Durchführung verpflichtet ist, hat keinen Anspruch auf den Zuschuss.
| Gebäudetyp | Gesetzliche Pflicht | BAFA-Förderung |
|---|---|---|
| EFH / bis 5 Wohneinheiten | Nein | Ja, 15–20 % |
| Ab 6 WE – neue Heizung | Ja, sofort | Nein |
| Ab 6 WE – Bestand vor Oktober 2009 | Ja, bis 30.09.2027 | Nein |
| Ab 6 WE – Bestand ab Oktober 2009 | Ja, nach 15 Jahren | Nein |
Förderhöhe
Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ist die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Fördersatz auf 20 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, bei vorliegendem iSFP auf 60.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.
Im Paket förderfähig: hydraulischer Abgleich, Einstellung der Heizkurve, Austausch der Heizungspumpe, Einbau voreinstellbarer Thermostatventile und Einzelraumregler.
- Ihr Ansprechpartner für
Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung jederzeit gerne bei uns.
Hannes Brandt
Ingenieur für Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
Energieberater für Wohngebäude / Nichtwohngebäude
mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA)
- 0157 / 582 575 44
- h.brandt@ibu-plus.de
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