Energieausweise für Wohn- und Gewerbegebäude
Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Ausstellungsberechtigung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Energieausweis-Pflicht: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Der Bedarfsausweis zeigt, wie viel Energie eine Immobilie benötigt. Der Verbrauchsausweis basiert aus dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch der Bewohner bzw Mieter.
Zeigt den Energieverbrauch
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Dafür werden zum Beispiel Heizkostenabrechnungen ausgewertet.
Der Vorteil: Er ist einfacher zu erstellen und meist günstiger.
Der Nachteil: Ein Verbrauchsausweises stark vom Verhalten der Bewohner abhängt.
Zeigt den Energiebedarf
Der Bedarfsausweis wird von einem Experten berechnet.
Dabei werden Bauweise, Dämmung, Fenster, Heizung und andere technische Eigenschaften des Gebäudes untersucht.
Der Vorteil: Er zeigt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes und ist unabhängiger vom Verhalten der Bewohner.
Wahlfreiheit oder Bedarfsausweis
Eigentümer können bei Bestandsgebäuden zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Gebäude hat mindestens 5 Wohnungen, oder
- Das Gebäude wurde nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut, oder
- Das Gebäude wurde später energetisch saniert, sodass es ungefähr diesem Standard entspricht.
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
- das Gebäude weniger als 5 Wohnungen hat und
- der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und
- das Gebäude nicht energetisch modernisiert wurde.
- Wenn es sich um einen Neubau handelt
Die wichtigsten Fragen zu Energieausweisen
Sollten Sie zum Ablauf oder zu den Kosten für Energieausweise offene Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
FAQ zu Energie-Verbrauchsausweisen
Was kostet ein Verbrauchsausweis?
| Variante der Ausstellung | Kostenschätzung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus, Doppelhaus | ca. 100–150 € | Wir prüfen Ihre Unterlagen aus Plausibilität |
| Vor-Ort-Termin (z. B. Energieberater) | ca. 150–250 € | Gebäude wird optional vor Ort geprüft |
| Mehrfamilienhaus | ca. 100–250 €+ | Preis hängt stark von Anzahl der Wohneinheiten ab |
Welche Unterlagen muss ich für den Verbrauchsausweis bereitstellen?
1. Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
Die wichtigste Grundlage sind die Energieverbrauchsdaten der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre. Dazu gehören zum Beispiel:
- Heizkostenabrechnungen
- Gasrechnungen
- Ölrechnungen
- Fernwärmeabrechnungen
- Stromabrechnungen (bei elektrischer Heizung)
Wichtig ist, dass der Verbrauch des gesamten Gebäudes nachvollziehbar ist.
2. Allgemeine Gebäudedaten
Zusätzlich werden einige Informationen zum Gebäude benötigt, zum Beispiel:
- Adresse des Gebäudes
- Baujahr
- Anzahl der Wohnungen
- Wohnfläche bzw. Nutzfläche des Gebäudes
- Anzahl der Etagen
3. Angaben zur Heizungsanlage
Der Aussteller benötigt außerdem Informationen zur Heizung, zum Beispiel:
- Art der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe usw.)
- Baujahr der Heizungsanlage
- ggf. Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral)
4. Leerstände im Gebäude
Falls Wohnungen im betrachteten Zeitraum länger leer standen, sollte das ebenfalls angegeben werden, da dies den Energieverbrauch beeinflussen kann.
Ist ein Vor-Ort Termin bei einem Verbrauchsausweis nötig?
Nein, bei einem Verbrauchsausweis reicht in vielen Fällen die Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre und einige Grunddaten zum Gebäude
Dann kann der Energieausweis oft ohne Besichtigung erstellt werden.
Kann ein Verbrauchsausweis bei Leerstand ausgestellt werden?
Ja, ein Verbrauchsausweis kann grundsätzlich auch bei teilweisem Leerstand ausgestellt werden, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Voraussetzungen bei Leerstand
| Situation | Verbrauchsausweis möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
| Teilweise Leerstand einzelner Wohnungen | Ja | Verbrauchsdaten können rechnerisch angepasst werden |
| Kurzzeitiger Leerstand (z. B. zwischen Mietern) | Ja | Wird normalerweise akzeptiert |
| Längerer oder erheblicher Leerstand | Eingeschränkt | Verbrauchsdaten sind dann oft nicht mehr aussagekräftig |
| Großteil des Gebäudes über längere Zeit leer | Meist nicht sinnvoll / möglich | Dann wird häufig ein Bedarfsausweis empfohlen |
Kann ein Verbrauchsausweis bei Neubauten ausgestellt werden?
Nein, bei Neubauten kann kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Grund: Ein Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Bei einem Neubau gibt es diese Verbrauchsdaten noch nicht.
FAQ zu Energie-Bedarfsausweisen
Was kostet ein Bedarfsausweis?
Die Kosten für einen Bedarfsausweis (bedarfsorientierter Energieausweis) sind deutlich höher als beim Verbrauchsausweis, weil dafür eine technische Berechnung des Gebäudes durchgeführt wird (Dämmung, Fenster, Heizsystem, Bauweise usw.).
| Variante der Erstellung | Typischer Preis | Beschreibung |
|---|---|---|
| Online-Erstellung (ohne Vor-Ort-Termin) | ca. 80–200 € | Sie liefern alle Gebäudedaten selbst |
| Energieberater mit Vor-Ort-Begehung | ca. 300–500 € | Gebäude wird besichtigt und genauer analysiert |
| Mehrfamilienhaus | ca. 300 € + 30–50 € pro Wohneinheit | Preis steigt mit Anzahl der Wohnungen |
| Große Gebäude / komplexe Fälle | 500–1.000 € oder mehr | höherer Berechnungs- und Analyseaufwand |
Welche Unterlagen muss ich für den Bedarfsausweis bereitstellen?
Für den Bedarfsausweis werden vor allem benötigt:
- Gebäudedaten (Baujahr, Fläche, Nutzung)
- Informationen zur Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster)
- Heizungs- und Anlagentechnik
- Baupläne und Sanierungsnachweise
Im Detail:
1. Allgemeine Gebäudedaten
| Benötigte Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| Adresse des Gebäudes | Lage und Gebäudetyp |
| Baujahr | Jahr der Errichtung |
| Anzahl der Wohneinheiten | z. B. Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus |
| Gebäudetyp | freistehend, Reihenhaus, Doppelhaus usw. |
| Wohnfläche / Nutzfläche | beheizte Fläche des Gebäudes |
| Anzahl der Geschosse | inklusive Dachgeschoss |
2. Baukonstruktion und Dämmung
| Bauteil | Benötigte Informationen |
|---|---|
| Außenwände | Bauart, Dämmung, Material |
| Dach / oberste Geschossdecke | Dämmung und Aufbau |
| Kellerdecke / Bodenplatte | Dämmung vorhanden oder nicht |
| Fenster | Baujahr, Verglasungsart (z. B. doppelt, dreifach) |
| Außentüren | Bauart und Dämmstandard |
3. Heizungs- und Anlagentechnik
| Anlage | Benötigte Angaben |
|---|---|
| Heizungsanlage | Art (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe etc.) |
| Baujahr der Heizung | wichtig für Effizienzbewertung |
| Warmwasserbereitung | zentral oder dezentral |
| Lüftungssystem | natürliche Lüftung oder Lüftungsanlage |
| erneuerbare Energien | z. B. Solarthermie oder Photovoltaik |
4. Bauunterlagen (wenn vorhanden)
| Unterlage | Nutzen |
|---|---|
| Baupläne / Grundrisse | Flächen und Bauteile können genau ermittelt werden |
| Baubeschreibung | Informationen zu Materialien und Dämmung |
| Energie- oder Sanierungsnachweise | frühere energetische Berechnungen |
| Rechnungen von Modernisierungen | z. B. neue Fenster oder Dämmung |
5. Angaben zu Modernisierungen
Wenn das Gebäude saniert wurde, sind wichtig:
| Maßnahme | Beispiel |
|---|---|
| Fenster erneuert | z. B. neue Wärmeschutzfenster |
| Fassadendämmung | Jahr und Dämmstärke |
| Dachdämmung | Art und Dicke |
| Heizung erneuert | Jahr und System |
Ist ein Vor-Ort Termin bei einem Bedarfsausweis sinnvoll?
Ja, ein Vor-Ort-Termin ist bei einem Bedarfsausweis oft sinnvoll, auch wenn er rechtlich nicht immer zwingend vorgeschrieben ist.
Der Nutzen hängt stark davon ab, wie vollständig und zuverlässig die vorhandenen Gebäudedaten sind.
Vorteile eines Vor-Ort-Termins
| Vorteil | Erklärung |
|---|---|
| Genauere Datenerfassung | Bauteile, Dämmung und Fenster können direkt geprüft werden |
| Weniger Schätzungen | Fehlende Angaben müssen nicht pauschal angenommen werden |
| Realistischere Energiekennwerte | Der Ausweis spiegelt den tatsächlichen Zustand besser wider |
| Beratung möglich | Energieberater können Modernisierungsempfehlungen geben |
| Fehlervermeidung | Unklare Bauunterlagen können vor Ort überprüft werden |
Wann ein Vor-Ort-Termin oft nicht nötig ist
| Situation | Grund |
|---|---|
| Neubau | Alle Daten liegen aus der Planung vor |
| vollständige Baupläne vorhanden | Bauteile und Flächen sind exakt dokumentiert |
| einfache Gebäude (z. B. Einfamilienhaus) | Datenerfassung kann auch über Unterlagen erfolgen |
Werden Vor-Ort Termin deutschlandweit angeboten?
Nein, Bedarfsausweisen mit einem nötigen Vor-Ort Termin können wir nur im Großraum Leipzig, Waren (Müritz) und Bremen anbieten.
Ist ein Vor-Ort Termin nicht nötig, stellen wir Bedarfsausweise für Gebäude deutschlandweit aus.
- Ihr Ansprechpartner für
Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung jederzeit gerne bei uns.
Hannes Brandt
Ingenieur für Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
Energieberater für Wohngebäude / Nichtwohngebäude
mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA)
- 0157 / 582 575 44
- h.brandt@ibu-plus.de
- Herrmann-Liebmann-Str 89, Leipzig