Energieausweise für Wohn- und Gewerbegebäude

Bei Verkauf, Vermietung oder Sanierung Ihrer Immobilie ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.

Wir erstellen ihn fachgerecht, prüfen die Plausibilität und registrieren ihn beim DIBt.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Beide Arten sind 10 Jahre gültig und gesetzlich anerkannt. Welcher für Ihr Gebäude zulässig oder vorgeschrieben ist, hängt von Gebäudeart und Baujahr ab.

Übersicht

GebäudetypVerbrauchsausweisBedarfsausweis
Wohngebäude ≥ 5 Wohneinheiten (Bestand)ZulässigZulässig
Wohngebäude ≤ 4 WE, Bauantrag vor 01.11.1977*Pflicht
Nichtwohngebäude / Gewerbeimmobilie (Bestand)ZulässigZulässig
NeubauPflicht
Energetische SanierungPflicht

* Ausnahme: Gebäude entspricht dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977.

Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre. Einfacher und kostengünstiger in der Erstellung.

Voraussetzungen

  • Mindestens 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten
  • Gesamtleerstand unter 30 %
  • Bei Nichtwohngebäuden: zusätzlich Stromverbrauchsdaten

 

Einschränkung

  • Stark abhängig vom individuellen Nutzerverhalten
  • Sparsame Bewohner können schlechte Dämmung verdecken

Bedarfsausweis

Basiert auf einer ingenieurmäßigen Berechnung von Gebäudehülle, Dämmung und Haustechnik. Unabhängig vom Nutzerverhalten.

Grundlage

  • Berechnung nach DIN V 18599 oder DIN V 4108-4701
  • Vor-Ort-Beurteilung der Baukonstruktion und Anlagentechnik
  • Enthält detaillierte Modernisierungsempfehlungen

 

Pflicht für

  • Wohngebäude bis 4 WE mit Bauantrag vor 01.11.1977*
  • Alle Neubauten
  • Umfassende Sanierungsvorhaben

Wie läuft die Ausstellung ab?

Von der Anfrage bis zum registrierten Energieausweis — transparent und ohne unnötigen Aufwand für Sie.

01

Anfrage & Unterlagen

Sie kontaktieren uns, wir klären die Ausweisart und fordern die erforderlichen Unterlagen an.

02

Datenaufnahme

Beim Bedarfsausweis erfolgt die Datenaufnahme anhand vorhandener Unterlagen. Eine Vor-Ort-Begehung ist nicht immer erforderlich — sie hängt von der Qualität der verfügbaren Datengrundlage ab.

03

Berechnung & Prüfung

Normgerechte Berechnung (DIN V 18599 / 4108-4701), Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse.

04

Registrierung & Übergabe

Registrierung beim DIBt, Übergabe des rechtsgültigen Ausweises als PDF — 10 Jahre gültig.

Energieausweise: unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren

Häufig gestellte Fragen zum Energie-Verbrauchsausweisen

Variante der AusstellungKostenschätzungBeschreibung
Einfamilienhaus, Doppelhaus ca. 100–150 €Wir prüfen Ihre Unterlagen aus Plausibilität 
Vor-Ort-Termin (z. B. Energieberater)ca. 150–250 €Gebäude wird optional vor Ort geprüft
Mehrfamilienhausca. 100–250 €+Preis hängt stark von Anzahl der Wohneinheiten ab

1. Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre

Die wichtigste Grundlage sind die Energieverbrauchsdaten der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Heizkostenabrechnungen
  • Gasrechnungen
  • Ölrechnungen
  • Fernwärmeabrechnungen
  • Stromabrechnungen (bei elektrischer Heizung)

Wichtig ist, dass der Verbrauch des gesamten Gebäudes nachvollziehbar ist.

2. Allgemeine Gebäudedaten

Zusätzlich werden einige Informationen zum Gebäude benötigt, zum Beispiel:

  • Adresse des Gebäudes
  • Baujahr
  • Anzahl der Wohnungen
  • Wohnfläche bzw. Nutzfläche des Gebäudes
  • Anzahl der Etagen

3. Angaben zur Heizungsanlage

Der Aussteller benötigt außerdem Informationen zur Heizung, zum Beispiel:

  • Art der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe usw.)
  • Baujahr der Heizungsanlage
  • ggf. Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral)

4. Leerstände im Gebäude

Falls Wohnungen im betrachteten Zeitraum länger leer standen, sollte das ebenfalls angegeben werden, da dies den Energieverbrauch beeinflussen kann.

Nein, bei einem Verbrauchsausweis reicht in vielen Fällen die Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre und einige Grunddaten zum Gebäude

Dann kann der Energieausweis oft ohne Besichtigung erstellt werden.

Ja, ein Verbrauchsausweis kann grundsätzlich auch bei teilweisem Leerstand ausgestellt werden, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Voraussetzungen bei Leerstand

SituationVerbrauchsausweis möglich?Hinweis
Teilweise Leerstand einzelner WohnungenJaVerbrauchsdaten können rechnerisch angepasst werden
Kurzzeitiger Leerstand (z. B. zwischen Mietern)JaWird normalerweise akzeptiert
Längerer oder erheblicher LeerstandEingeschränktVerbrauchsdaten sind dann oft nicht mehr aussagekräftig
Großteil des Gebäudes über längere Zeit leer Meist nicht sinnvoll / möglichDann wird häufig ein Bedarfsausweis empfohlen

Nein, bei Neubauten kann kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

Grund: Ein Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Bei einem Neubau gibt es diese Verbrauchsdaten noch nicht.

Häufig gestellte Fragen zum Energie-Bedarfsausweisen

Die Kosten für einen Bedarfsausweis (bedarfsorientierter Energieausweis) sind deutlich höher als beim Verbrauchsausweis, weil dafür eine technische Berechnung des Gebäudes durchgeführt wird (Dämmung, Fenster, Heizsystem, Bauweise usw.).

 

Variante der ErstellungTypischer PreisBeschreibung
Online-Erstellung (ohne Vor-Ort-Termin)ca. 80–200 €Sie liefern alle Gebäudedaten selbst
Energieberater mit Vor-Ort-Begehungca. 300–500 €Gebäude wird besichtigt und genauer analysiert
Mehrfamilienhausca. 300 € + 30–50 € pro WohneinheitPreis steigt mit Anzahl der Wohnungen
Große Gebäude / komplexe Fälle500–1.000 € oder mehrhöherer Berechnungs- und Analyseaufwand

Für den Bedarfsausweis werden vor allem benötigt:

  • Gebäudedaten (Baujahr, Fläche, Nutzung)
  • Informationen zur Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster)
  • Heizungs- und Anlagentechnik
  • Baupläne und Sanierungsnachweise

 

Im Detail:

1. Allgemeine Gebäudedaten

Benötigte AngabeBeschreibung
Adresse des GebäudesLage und Gebäudetyp
BaujahrJahr der Errichtung
Anzahl der Wohneinheitenz. B. Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus
Gebäudetypfreistehend, Reihenhaus, Doppelhaus usw.
Wohnfläche / Nutzflächebeheizte Fläche des Gebäudes
Anzahl der Geschosseinklusive Dachgeschoss

2. Baukonstruktion und Dämmung

BauteilBenötigte Informationen
AußenwändeBauart, Dämmung, Material
Dach / oberste GeschossdeckeDämmung und Aufbau
Kellerdecke / BodenplatteDämmung vorhanden oder nicht
FensterBaujahr, Verglasungsart (z. B. doppelt, dreifach)
AußentürenBauart und Dämmstandard

3. Heizungs- und Anlagentechnik

AnlageBenötigte Angaben
HeizungsanlageArt (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe etc.)
Baujahr der Heizungwichtig für Effizienzbewertung
Warmwasserbereitungzentral oder dezentral
Lüftungssystemnatürliche Lüftung oder Lüftungsanlage
erneuerbare Energienz. B. Solarthermie oder Photovoltaik

4. Bauunterlagen (wenn vorhanden)

UnterlageNutzen
Baupläne / GrundrisseFlächen und Bauteile können genau ermittelt werden
BaubeschreibungInformationen zu Materialien und Dämmung
Energie- oder Sanierungsnachweisefrühere energetische Berechnungen
Rechnungen von Modernisierungenz. B. neue Fenster oder Dämmung

5. Angaben zu Modernisierungen
Wenn das Gebäude saniert wurde, sind wichtig:

MaßnahmeBeispiel
Fenster erneuertz. B. neue Wärmeschutzfenster
FassadendämmungJahr und Dämmstärke
DachdämmungArt und Dicke
Heizung erneuertJahr und System

Ja, ein Vor-Ort-Termin ist bei einem Bedarfsausweis oft sinnvoll, auch wenn er rechtlich nicht immer zwingend vorgeschrieben ist.

Der Nutzen hängt stark davon ab, wie vollständig und zuverlässig die vorhandenen Gebäudedaten sind.

Vorteile eines Vor-Ort-Termins

VorteilErklärung
Genauere DatenerfassungBauteile, Dämmung und Fenster können direkt geprüft werden
Weniger SchätzungenFehlende Angaben müssen nicht pauschal angenommen werden
Realistischere EnergiekennwerteDer Ausweis spiegelt den tatsächlichen Zustand besser wider
Beratung möglichEnergieberater können Modernisierungsempfehlungen geben
FehlervermeidungUnklare Bauunterlagen können vor Ort überprüft werden

Wann ein Vor-Ort-Termin oft nicht nötig ist

SituationGrund
NeubauAlle Daten liegen aus der Planung vor
vollständige Baupläne vorhandenBauteile und Flächen sind exakt dokumentiert
einfache Gebäude (z. B. Einfamilienhaus)Datenerfassung kann auch über Unterlagen erfolgen

Nein, Bedarfsausweisen mit einem nötigen Vor-Ort Termin können wir nur im Großraum Leipzig, Waren (Müritz) und Bremen anbieten. 

Ist ein Vor-Ort Termin nicht nötig, stellen wir Bedarfsausweise für Gebäude deutschlandweit aus. 

Energieausweise

Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung jederzeit gerne bei uns.

Hannes Brandt

Ingenieur für Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
Energieberater für Wohngebäude / Nichtwohngebäude
mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA)