Ihren Altbau zum Effizienzhaus sanieren

Sanierung mit staatlicher Förderung

Das KfW-Programm 261 und andere machen die energetische Komplettsanierung von Altbauten finanzierbar

Sanierung mit Rückenwind vom Staat

Das KfW-Programm 261 – offiziell „BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus“ – fördert die energetische Komplettsanierung von Bestandsgebäuden. Voraussetzung ist, dass die Sanierung das Gebäude auf ein definiertes Effizienzhaus-Niveau bringt.

Die Förderung besteht aus zwei Komponenten: einem zinsgünstigen Kredit unterhalb des marktüblichen Niveaus und einem Tilgungszuschuss, der nach Projektabschluss direkt vom offenen Kreditbetrag abgezogen wird. Sie zahlen also schlicht weniger zurück.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Und: Ohne einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) läuft nichts – er ist Pflichtbedingung für die Förderung.

Wer ist antragsberechtigt?

Private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Kommunen sowie Investoren mit Wohngebäuden im Bestand. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre alt sein.

Was ist förderfähig?

Alle energetischen Maßnahmen, die zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufe beitragen: Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, Lüftung, Gebäudehülle. Dazu Baunebenkosten, Eigenleistungen (Materialkosten) sowie Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater.

Effizienzhaus-Stufen und Tilgungszuschüsse

Je niedriger die Kennzahl der Effizienzhaus-Stufe, desto höher die energetische Qualität – und desto höher die Förderung. Die Stufe bezieht sich auf den Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäude nach GModG.

Effizienzhaus-StufeTilgungszuschuss BasisMax. KreditWas das bedeutetWPB-BonusSerSan-Bonus
EH Denkmal EE
 

5 %

150.000 €Für Baudenkmale und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz  
EH 85 EE
 
150.000 €Einstiegsstufe – 85 % des GModG-Referenzgebäudes  
EH 70 EE
 
150.000 €Deutlich unter GModG-Niveau – typischer Sanierungsstandard10 %5 %
EH 55 EE
 

5 %

150.000 €Ambitioniertes Niveau – Neubaustandard für viele Bestandsgebäude erreichbar10 %15 %
EH 40 EE
 

10 %

150.000 €Höchster Standard – nahezu Passivhausniveau, maximale Förderung10 %15 %

* Basis-Tilgungszuschüsse ohne Boni (EE, NH, WPB). Mit Boni steigt der Zuschuss auf bis zu 40 %. Alle Angaben gemäß BEG-Richtlinie, Stand 2026. Änderungen vorbehalten.

* WPB-Bonus: Ein Bonus, der für die Sanierung besonders energieintensiver Gebäude. Er unterstützt die energetische Sanierung von Immobilien die zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Bestands gehören.

* SerSan-Bonus: Er belohnt die ressourcenschonende Sanierung von Gebäudehüllen mit vorgefertigten, digital eingepassten Elementen und hilft die oftmals höheren Einstiegskosten dieser innovativen Bauweise auszugleichen.

So läuft die Förderung zum Effizienzhaus ab

Fünf Schritte vom ersten Gespräch bis zum Tilgungszuschuss auf dem Konto.

01

Energieberatung

Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte analysiert Ihr Gebäude, legt die Zielstufe fest und erstellt den Sanierungsfahrplan.

02

Antrag vor Baubeginn

Der Kredit wird über Ihre Hausbank bei der KfW beantragt – zwingend bevor Aufträge an Handwerker vergeben werden.

03

Sanierungsdurchführung

Umsetzung der Maßnahmen mit fachlicher Baubegleitung durch den Energieberater. Bis zu 54 Monate Zeit ab Kreditzusage.

04

Bestätigung nach Durchführung

Der Energieberater erstellt die „BnD“ und bestätigt die fachgerechte Umsetzung. Dieser Nachweis geht an die Bank.

05

Tilgungszuschuss

Nach positiver Prüfung durch die KfW wird der Tilgungszuschuss vom offenen Kreditbetrag abgezogen. Sie zahlen nur noch den Rest zurück.

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Unsere Tätigkeitsgebiete

Wir sanieren Altbauten zu Effizienzhäusern mit besonderem Fokus auf folgende Regionen. 

Leipzig

Sachsen · Wohn- und Nichtwohngebäude

Bremen

Freie Hansestadt · Wohn- und Gewerbebau

Rostock & Region

Mecklenburg-Vorpommern · Küstennahe Neubauvorhaben

Waren (Müritz)

Mecklenburg · Wohngebäude & Ferienhausbebauung

 

Die wichtigsten Fragen zur Effizienzhaussanierung

Der Kreditantrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen mit Handwerkern oder Planungsbüros bei der KfW eingereicht werden. Wer erst nach Auftragserteilung beantragt, verliert den Förderanspruch vollständig – ohne Ausnahme. Einzige Ausnahme: Die Beauftragung des Energieberaters selbst darf vorab erfolgen. Planen Sie daher mindestens 4–6 Wochen für die Antragsstrecke (Energieberater → Bestätigung zum Antrag → Hausbank → KfW-Zusage) ein, bevor Handwerkerverträge unterzeichnet werden.

Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur Erreichung der angestrebten Effizienzhaus-Stufe beitragen: Wärmedämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke, Fenster- und Türenersatz, Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpe, Pelletkessel, Fernwärmeanschluss), Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie Warmwasserversorgung. Ebenfalls förderfähig sind Baunebenkosten wie Gerüst, Entsorgung und Wiederherstellungsarbeiten sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater. Nicht gefördert werden Photovoltaik-Anlagen oder rein kosmetische Maßnahmen ohne energetischen Nutzen.
Den KfW-261-Kredit beantragen Eigentümer nicht direkt bei der KfW, sondern ausschließlich über einen Finanzierungspartner – in der Regel die Hausbank oder Sparkasse. Der Ablauf: Zunächst beauftragt der Eigentümer einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten, der die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) ausstellt. Mit diesem Dokument geht es zur Hausbank, die den Kredit bei der KfW einreicht. Erst nach Erhalt der KfW-Zusage darf mit der Sanierung begonnen werden.
Seit Januar 2023 müssen alle Effizienzhäuser (außer EH Denkmal) „Niedertemperatur-ready“ (NT-ready) sein. Das bedeutet: Die Heizungsanlage darf im Betrieb eine Vorlauftemperatur von 55 °C nicht überschreiten. Damit wird sichergestellt, dass das Gebäude auf einen späteren Wärmepumpenbetrieb vorbereitet ist. Für die EE-Klasse gilt zusätzlich: Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist Pflicht, und der Energieeintrag aus erneuerbaren Quellen muss mindestens 65 % des Wärme- und Kältebedarfs decken. Auch ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage nach Verfahren B ist verpflichtend nachzuweisen.

Die Zinsen liegen je nach Laufzeit und Tilgungsfreijahren aktuell zwischen etwa 1,8 % und 2,6 % effektiv (Stand 2025) – in der Regel bis zu einem Prozentpunkt unter marktüblichen Baukrediten. Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre, die maximale Laufzeit 30 Jahre. Tilgungsfreie Anlaufjahre (1 bis 5 Jahre) sind möglich. Die genauen Konditionen sind tagesaktuelle KfW-Zinssätze – die Hausbank nennt Ihnen den jeweils gültigen Wert.

 
Grundsätzlich ja – eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen. Das bedeutet: Was über KfW 261 gefördert wird, kann nicht gleichzeitig als Einzelmaßnahme über die BEG EM (BAFA) beantragt werden. Verschiedene Maßnahmen desselben Vorhabens dürfen jedoch aufgeteilt werden. Zusätzlich sind Landesförderprogramme (z. B. L-Bank, IFB, IBB) sowie die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG in der Regel kombinierbar. Eine sorgfältige Planung durch den Energieberater ist hier essenziell, um Förderausschlüsse zu vermeiden.

Entscheidend ist die im Antrag zugesagte Effizienzhaus-Stufe. Wird diese nach Abschluss der Maßnahmen nicht erreicht und kann der Energieberater dies in der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nicht bescheinigen, entfällt der Tilgungszuschuss für die beantragte Stufe. Es wird dann geprüft, ob eine niedrigere Stufe erreicht wurde und der entsprechend geringere Zuschuss anerkannt werden kann. Der Kredit selbst bleibt bestehen. Dieses Risiko unterstreicht, wie wichtig eine realistische Zielfestsetzung und sorgfältige Baubegleitung durch den Energieberater ist.

Ja – seit 2023 sind Materialkosten bei Eigenleistungen förderfähig, sofern ein zugelassener Energieberater die Maßnahmen fachlich abnimmt und in der BnD bestätigt. Eigene Arbeitsstunden können nicht angesetzt werden. Wichtig: Auch bei Eigenleistungen müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden.

Baudenkmale und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz werden über die Sonderstufe „Effizienzhaus Denkmal“ gefördert. Die energetischen Anforderungen sind deutlich reduziert, da Denkmalschutzauflagen eine vollständige Dämmung oft verbieten. Der Basis-Tilgungszuschuss beträgt 5 %, mit EE-Klasse bis zu 10 %. Für Denkmalgebäude zugelassen sind nur Energieberater der Kategorie „BEG Wohngebäude Denkmal“ aus der dena-Expertenliste.

Leipzig

Sachsen · Wohn- und Nichtwohngebäude

Klimaregion B

Bremen

Freie Hansestadt · Wohn- und Gewerbebau

Klimaregion A

Rostock & Region

Mecklenburg-Vorpommern · Küstennahe Neubauvorhaben

Klimaregion B

Waren (Müritz)

Mecklenburg · Wohngebäude & Ferienhausbebauung Klimaregion B

Nein – KfW 261 ist ausschließlich für Komplettsanierungen geeignet, bei denen das Gebäude nach Abschluss mindestens Effizienzhaus-Stufe 85 erreicht. Wer nur einzelne Maßnahmen plant (z. B. Heizungstausch, Dachdämmung, Fenster), sollte die BEG-Einzelmaßnahmenförderung über das BAFA nutzen. Der sinnvolle Einstieg in eine spätere KfW-261-Sanierung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Schritte koordiniert – und bei vollständiger Umsetzung sogar einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Tilgungszuschuss bringt.

Effizienzhaussanierung

Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung jederzeit gerne bei uns.

Hannes Brandt

Ingenieur für Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
Energieberater für Wohngebäude / Nichtwohngebäude
mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA)