Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Energieberatung nach BAFA-Standard
Vom zertifizierten Energie-Effizienz-Experten (EEE) für Wohn- / Nichtwohngebäude und Baudenkmäler.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein nach BAFA-Standard erstelltes Beratungsdokument, das den energetischen Sanierungsprozess eines Bestandsgebäudes in aufeinander abgestimmte Einzelschritte gliedert. Er legt fest, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, wie sie zusammenwirken und welches Endziel — in der Regel ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau — damit erreichbar ist. Der iSFP gilt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum und kann etappenweise umgesetzt werden.
Für wen ist der iSFP geeignet?
Eigentümer & Selbstnutzer
- Gezielte Sanierung ohne Fehlinvestition
- Höhere BEG-Förderung durch iSFP-Bonus
- Planungssicherheit für mehrere Jahre
- Nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage
Vermieter & WEG
- Basis für Beschlüsse in Eigentümerversammlungen
- Dokumentation gegenüber Mietern und Behörden
- Vorbereitung auf GEG-Anforderungen
- Strukturierte Kostenweitergabe nach Modernisierungsrecht
Warum einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen?
Viele Eigentümer starten mit einer einzelnen Maßnahme — neues Dach, neue Fenster, neue Heizung — ohne zu wissen, ob diese Reihenfolge technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Der iSFP schafft hier Klarheit: Ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte analysiert das Gebäude vollständig, bewertet die Wechselwirkungen zwischen den Bauteilen und entwickelt einen abgestimmten Sanierungspfad. Das verhindert Fehlinvestitionen — etwa eine überdimensionierte Heizung, die kurz darauf durch eine Dämmmaßnahme obsolet wird.
Höhere Förderquoten durch den iSFP-Bonus
Wer Einzelmaßnahmen ohne Fahrplan umsetzt, erhält den Basis-Fördersatz der BEG EM — bei Hüllmaßnahmen derzeit 15 %. Mit einem vorliegenden iSFP steigt dieser Satz um 5 Prozentpunkte auf 20 %. Der Bonus gilt ab der ersten umgesetzten Maßnahme und macht sich damit unmittelbar bemerkbar — nicht erst nach mehreren Sanierungsschritten.
Verdopplung der anrechenbaren Kosten
Der finanzielle Hebel des iSFP liegt nicht allein im höheren Fördersatz. Entscheidend ist, dass sich die maximal anrechenbaren Kosten bei Hüllmaßnahmen für ein Einfamilienhaus von 30.000 € auf 60.000 € verdoppeln. Bei größeren Investitionen — etwa einer Dachsanierung oder Fassadendämmung — macht dieser Unterschied in der Förderberechnung oft mehr aus als der Prozentsatz selbst. Die Beispielrechnung weiter unten zeigt das konkret.
Fachliche Beratung als Grundlage
Der iSFP ist kein Formular, sondern das Ergebnis einer fundierten gebäudetechnischen Analyse. Als Energieberater nehmen wir das Gebäude vollständig auf, berechnen den Ist-Zustand und leiten daraus einen Maßnahmenpfad ab, der technisch konsistent und fördertechnisch optimal ist. Sie erhalten eine belastbare Entscheidungsgrundlage — auch gegenüber Handwerkern, Hausverwaltungen oder Miteigentümern.
- Verdopplung der anrechenbaren Kosten bei Hüllmaßnahmen (EFH: 30.000 → 60.000 €)
- Abgestimmte Maßnahmenreihenfolge verhindert technische Konflikte und Fehlinvestitionen
- Gültig für 10 Jahre — flexible, etappenweise Umsetzung möglich
- Belastbare Grundlage für Ausschreibungen, Beschlüsse und Finanzierungsgespräche
Förderung der iSFP-Erstellung durch die BAFA
Die Kosten für die iSFP-Erstellung werden durch die BAFA bezuschusst: 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 850 € für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten. Der Antrag wird vor Beginn der Beratung gestellt — wir übernehmen auf Wunsch die Antragstellung für Sie.
Ablauf der iSFP-Erstellung
Sechs Schritte vom ersten Gespräch bis zum Tilgungszuschuss auf dem Konto.
01
Erstgespräch und Fördermittelantrag
02
Begehung und Bestandsaufnahme
03
Energetische Analyse und Maßnahmenentwicklung
04
Erstellung des iSFP-Dokuments
05
Beratungsgespräch und Übergabe
06
Verwendungsnachweis und Auszahlung der Beratungsförderung
Nach Abschluss der Beratung und Übergabe des iSFP wird der Verwendungsnachweis bei der BAFA eingereicht. Dieser enthält die Beratungsrechnung sowie den erstellten Sanierungsfahrplan. Die BAFA prüft den Nachweis und zahlt den Zuschuss (650 € für EFH/ZFH, 850 € für MFH ab 3 WE) anschließend direkt aus. Wir bereiten den Verwendungsnachweis vor und unterstützen Sie bei der Einreichung.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren
Beispielrechnung: Dachsanierung mit und ohne iSFP
Das folgende Beispiel zeigt, wie sich der iSFP-Bonus auf die tatsächliche Förderung bei einer Einzelmaßnahme auswirkt. Grundlage ist ein freistehendes Einfamilienhaus (Baujahr 1975, ca. 160 m² Wohnfläche). Geplant ist die Dachsanierung mit Aufsparrendämmung und Neueindeckung, Gesamtinvestition 70.000 € brutto. Hinzu kommt die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater mit 2.500 €.
Rechenbeispiel – Dachsanierung EFH, Bruttoinvestition 70.000 € zzgl. Fachplanung 2.500 €
| Position | Ohne iSFP | Mit iSFP +5 % |
|---|---|---|
| Kosten iSFP-Erstellung (Eigenanteil nach BAFA-Förderung) | – | 1.700 € |
| Investitionskosten Baumaßnahme (brutto) | 70.000 € | 70.000 € |
| Max. anrechenbare Kosten (BEG EM, Hülle EFH) | 30.000 € | 60.000 € |
| Fördersatz Baumaßnahme | 15 % | 20 % |
| Zuschuss Baumaßnahme | 4.500 € | 12.000 € |
| Kosten Fachplanung / Baubegleitung (Energieberater) | 2.500 € | 2.500 € |
| Zuschuss Fachplanung (50 %, pauschaler Fördersatz) | 1.250 € | 1.250 € |
| Gesamtzuschuss | 5.750 € | 13.250 € |
| Nettoinvestition nach Förderung | 66.750 € | 60.950 € |
Der iSFP wirkt auf zwei Ebenen gleichzeitig
Der Fördersatz steigt von 15 % auf 20 %, und die maximal anrechenbaren Kosten verdoppeln sich von 30.000 € auf 60.000 €. Selbst nach Abzug des iSFP-Eigenanteils von 1.700 € ergibt sich bereits bei dieser ersten Maßnahme eine Ersparnis von 5.800 € gegenüber der Sanierung ohne Fahrplan. Bei weiteren Maßnahmen in folgenden Jahren profitieren Sie zusätzlich.
Was passiert bei mehreren Maßnahmen?
Der iSFP-Bonus gilt für jede BEG-Einzelmaßnahme im Fahrplan, die innerhalb der zehnjährigen Gültigkeitsdauer umgesetzt wird. Die Kosten für den Fahrplan fallen einmalig an — der finanzielle Vorteil wirkt bei jeder weiteren Maßnahme erneut.
Besonders relevant: Die Kostenhöchstgrenze von 60.000 € anrechenbarer Kosten gilt pro Kalenderjahr — unabhängig von der Anzahl der Maßnahmen. Im darauffolgenden Jahr beginnt sie neu. Wer also Dach und Fassade auf zwei Kalenderjahre aufteilt, kann in jedem Jahr bis zu 60.000 € ansetzen und erhält damit in beiden Jahren den vollen iSFP-Fördersatz von 20 %. Ohne Fahrplan wären es jeweils 30.000 € zu 15 %.
Die wichtigsten Fragen zur Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Was ist der Unterschied zwischen dem iSFP und einem Energieausweis?
Ist der iSFP verpflichtend?
Wie lange ist der iSFP gültig?
Muss der iSFP vor der ersten Maßnahme erstellt werden?
Wer darf einen iSFP erstellen?
Wie lange dauert die Erstellung und was kostet sie?
Der Aufwand hängt von Gebäudegröße und Unterlagenverfügbarkeit ab. In der Regel ist mit einem Bearbeitungszeitraum von zwei bis vier Wochen nach der Begehung zu rechnen. Wir erstellen nach Anfrage ein transparentes Angebot.
Die BAFA bezuschusst die Beratungskosten mit 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 850 € für Mehrfamilienhäuser.
Kann der iSFP nachträglich geändert werden?
Gilt der iSFP-Bonus auch bei der Heizungsförderung?
Steigert ein iSFP den Wert meiner Immobilie?
Wie viele Maßnahmen muss ein iSFP enthalten?
Der iSFP muss mindestens drei enthalten. Die Maßnahmen werden in einer sinnvollen Reihenfolge dargestellt, die den Weg zum angestrebten Effizienzhaus-Niveau beschreibt. Welche Maßnahmen konkret aufgenommen werden, ergibt sich aus der Bestandsaufnahme und der energetischen Analyse des Gebäudes — es geht nicht um eine vollständige Auflistung aller denkbaren Maßnahmen, sondern um einen priorisierten, aufeinander abgestimmten Sanierungspfad.
- Ihr Ansprechpartner für
Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung jederzeit gerne bei uns.
Hannes Brandt
Ingenieur für Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
Energieberater für Wohngebäude / Nichtwohngebäude
mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA)
- 0157 / 582 575 44
- leipzig@ibu-plus.de
- Herrmann-Liebmann-Str 89, Leipzig