Hydraulischer Abgleich

Verfahren, Ablauf und Nutzen des Hydraulischen Abgleichs.

Fachgerechte Berechnung auf Grundlage der Heizlastberechnung nach normgerechtem Verfahren B.

Hydraulischer Abgleich zur Heizungsoptimierung im Bestand

Viele Heizsysteme arbeiten nicht effizient – nicht weil die Anlage defekt ist, sondern weil die Heizkörper nie richtig eingestellt wurden. Der hydraulische Abgleich behebt genau dieses Problem und ist eine der wirksamsten Maßnahmen der Heizungsoptimierung im Bestand.

Was ist der hydraulische Abgleich?

Bei einem Heizungssystem ohne hydraulischen Abgleich fließt das Heizwasser bevorzugt durch die Heizkreise mit dem geringsten Widerstand – in der Regel die nahen oder kurzen Leitungen. Weiter entfernte Räume werden dadurch schlechter versorgt. Die Folge: einzelne Heizkörper werden zu heiß, andere bleiben kalt, die Pumpe läuft auf zu hoher Drehzahl, und die Heizung verbraucht mehr Energie als nötig.

Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass jeder Heizkörper im Gebäude genau die Wassermenge erhält, die er für den Wärmebedarf des jeweiligen Raums braucht – nicht mehr und nicht weniger. Die geschieht durch die Berechnung der Heizlast, die Auslegung und ggf. Optimierung  der Heizflächen und die präzise Einstellung der Heizungsventile sowie der Pumpe auf berechnete Sollwerte.

Der hydraulische Abgleich ermittelt die notwendige Mindest-Vorlauftemperatur des Heiungsystems Gebäudes. Die Heizflächenberechnung zeigt dabei, welche Heizkörper unter- oder überdimensioniert sind um die Räume auch bei niedrigeren Vorlauftemperaturen mit ausreichend Wärme zu versorgen – so lässt sich vor einem Wärmepumpeneinbau exakt bestimmen, ob und zu welchen Bedingungen sie im Bestand effizient läuft – und wo es Optimierungspotenzial gibt.

Verfahren A – vereinfacht

Verfahren A arbeitet mit pauschalen Kennwerten ohne individuelle Raumberechnung. Das Ergebnis ist eine grobe Annäherung – der Aufwand ist gering, die Genauigkeit begrenzt.

Verfahren B – normgerecht nach EN 12831

Verfahren B berechnet für jeden Raum die Heizlast auf Basis von Dämmung, Fensterflächen und Raumgeometrie. Daraus werden Volumenströme, Ventileinstellwerte und die systemnotwendige Vorlauftemperatur exakt ermittelt – inklusive hydraulischer Rohrnetzberechnung.

Der entscheidende Unterschied

Nur Verfahren B gibt Auskunft darüber, bei welcher Vorlauftemperatur das System noch funktioniert und welche Heizkörper für den Wärmepumpenbetrieb getauscht werden müssen. Für BAFA-Förderung, Heizungstausch-Nachweis und Wärmepumpen-Tauglichkeitsprüfung ist ausschließlich Verfahren B anerkannt.

Für wen ist der hydraulische Abgleich relevant?

Der hydraulische Abgleich betrifft unterschiedliche Akteure – mit je eigenen Zielstellungen. Wir übernehmen die gesamte Berechnung, Dokumentation und auf Wunsch auch die Förderantragstellung.

Fachbetriebe

Die normgerechte Berechnung nach Verfahren B (EN 12831) ist zeitaufwendig und erfordert neben den erforderlichen Kenntnissen spezielle Software. Dies bindet Kalazitäten, die im Betrieb fehlen.

Wir liefern die vollständige Berechnung mit allen Einstellwerten, die Sie direkt umsetzen können – inklusive VdZ-Bestätigungsformular für den Fördermittelnachweis. Die Berechnung erfolgt nach Verfahren B, ist BAFA- und KfW-konform und als Nachweis gegenüber Auftraggeber und Behörden belastbar.

So können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können: die Installation.

Hausverwaltungen

Als Hausverwaltung tragen Sie die Verantwortung dafür, dass der Gebäudebetrieb normgerecht und wirtschaftlich organisiert ist – und dass Maßnahmen gegenüber Eigentümern und Behörden sauber dokumentiert werden.

Wir übernehmen die vollständige Berechnung nach Verfahren B, liefern alle Einstellwerte für den ausführenden Handwerksbetrieb und stellen die förder- und nachweiskonforme Dokumentation bereit. Auf Wunsch begleiten wir auch die Antragstellung beim BAFA – damit die Förderung nicht an Formalitäten scheitert.

Das entlastet die Hausverwaltung und schützt vor Haftungsrisiken. Außerdem können so die Verbauchskosten der Nutzerinnen und Nutzer gesenkt werden.

Eigentümer

Wer eine neue Heizung einbaut – insbesondere eine Wärmepumpe – braucht den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B als Pflichtnachweis für die KfW-Förderung.

Ohne den Nachweis entfällt der Förderanspruch für den Wärmeerzeuger vollständig. Wir stellen sicher, dass die Berechnung förderkonform durchgeführt und fristgerecht eingereicht wird – sodass kein Geld verloren geht.

Wie läuft ein hydraulischer Abgleich ab?

Ein hydraulischer Abgleich ist kein einfaches Nachdrehen von Ventilen. Er folgt einem klar definierten technischen Ablauf – von der Bestandsaufnahme bis zur Dokumentation.

01

Bestandsaufnahme

In Bestandsgebäuden fehlen oft die ursprünglichen Planungsunterlagen – daher müssen Heizkörpergrößen, Fußbodenhiezungen und Rohrnetz vor Ort aufgenommen werden. Wir erfassen alle Heizflächen, die vorhandenen Ventile und die aktuellen Einstellungen.

02

Raumweise Heizlastberechnung

Jeder Raum hat einen individuellen Wärmebedarf – abhängig von Größe, Fensterflächen, Dämmung, und Positionierung im Gebäude. Wir berechnen die Heizlast jedes einzelnen Raumes, damit klar ist, wie viel Energie der Raum wirklich braucht. Dies ist die unerlässliche Grundlage des hydraulischen Abgleichs.

03

Heizflächenberechnung & Systemtemperaturermittlung

Auf Basis der Heizlast prüfen wir, ob die vorhandenen Heizkörper die benötigte Wärmemenge bei einer möglichst niedrigen Vorlauftemperatur abgeben können. Sollten einzelne Heizkörper unterdimensioniert sein, schlagen wir einen Austausch vor. Dieser Schritt ist der zentrale Hebel für die Energieeffizienz der gesamten Anlage.

04

Rohrnetzberechnung

Wir ermitteln die Druckverluste und Volumenströme für jeden Heizkreis. Daraus ergibt sich, wie die Thermostatventil voreingestellt werden müssen um eine optimale Verteilung zu gewährleisten. Damit stellen wir sicher, dass auch für weit entfernte Heizkörper genügend Warmwasser bereitgestellt wird.

05

Einstellung der Anlage

Die Thermostatventile werden auf die berechneten Werte eingestellt, die Pumpe auf den richtigen Volumenstrom justiert und die Heizkurve am Regler angepasst. Veraltete Pumpen oder Ventile ohne Voreinstellmöglichkeit müssen ausgetauscht werden. Die handwerkliche Einstellung wird durch den Fachbetrieb übernommen.

06

Dokumentation

Wir erstellen die vollständige Dokumentation: Heizlastberechnung, Einstellwerte und VdZ-Formular zur Bestätigung und stellen sie dem Auftraggeber und dem Fachbetrieb zur Verfügung. Dieses Dokument ist Pflicht für Förderprogramme der KfW oder BAFA und dient als Nachweis gegenüber dem Eigentümer.

Welche Informationen werden benötigt?

Warum niedrige Vorlauftemperaturen entscheidend sind

Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur, mit der das Heizwasser vom Wärmeerzeuger in die Leitungen gepumpt wird. Je höher diese Temperatur, desto mehr Energie wird verbraucht – unabhängig davon, wie gut das Gebäude gedämmt ist. Viele Heizungen laufen mit deutlich zu hohen Vorlauftemperaturen, weil die Anlage nie auf den tatsächlichen Wärmebedarf  und die optimale Wärmeübergabe abgestimmt wurde. Der hydraulische Abgleich schafft die technische Voraussetzung, um die Vorlauftemperatur auf das notwendige Minimum abzusenken und damit deutliche Energieeinsparungen zu erreichen – ohne Komfortverlust.

Wärmepumpe

Für Wärmepumpen ist die Vorlauftemperatur der wichtigste Effizienzfaktor. Als Faustregel gilt: Jedes Grad weniger Vorlauf verbessert die Jahresarbeitszahl um etwa 2–3 %. Eine Wärmepumpe sollte aus wirtschaftlichen Gründen mit maximal 55 °C im Vorlauf betrieben werden. Der hydraulische Abgleich berechnet, ob das Heizungssytem bei diesen Temperaturen betrieben werden kann oder ob ggf. einzelne Heizkörper getauscht werden sollten um das Gesamtsystem – und damit die Gesamteffizienz – zu optimieren.

Nach einer Sanierung

Jede energetische Sanierung – Fassadendämmung, neue Fenster, Dachdämmung – senkt den Wärmebedarf der einzelnen Räume. Die alte Einstellung der Anlage passt danach nicht mehr. Ein hydraulischer Abgleich nach der Sanierung ist deshalb anzuraten, um den Nutzen der Sanierung vollständig zu realisieren und die Vorlauftemperatur korrekt abzusenken zu können – ohne Komfortverlust.

Was sind die Vorteile für Sie als Eigentümer oder Verwalter?

Hydraulischer Abgleich: unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren

Häufig gestellte Fragen zum hydraulischen Abgleich (FAQ)

Es gibt mehrere deutliche Anzeichen: Einzelne Räume werden nicht warm, obwohl der Thermostat aufgedreht ist – besonders Räume, die weit vom Heizkessel entfernt liegen. Andere Räume werden hingegen übermäßig heiß. Dazu kommen Störgeräusche in Form von Rauschen, Pfeifen oder Brummen in den Leitungen. Wer die Pumpe auf eine höhere Stufe drehen musste, um alle Räume warm zu bekommen, hat ein klassisches Symptom einer nicht abgeglichenen Anlage. Studien zeigen, dass knapp 70 Prozent der Heizungsanlagen in deutschen Wohngebäuden nicht hydraulisch abgeglichen sind.

 

Vorab: Es gibt keinen pauschalen Kostenansatz. Die Kosten zur Berechnung und Durchführung des hydraulischen Abgleichs hängen stark von der Größe und der Komplexität des Gebäudes und der Anlage ab.
Sprechen Sie uns gerne für ein Angebot an!

Ja, denn nur vor Ort können wir die erforderlichen Daten aufnehmen, Schwachstellen erkennen und auf Besonderheiten aufmerksam werden.

Für ein Einfamilienhaus dauert die Datenaufnahme vor Ort etwa eineinhalb Stunden. Bei Mehrfamilienhäusern verlängert sich der Zeitaufwand entsprechend der Anzahl der Wohneinheiten und Heizkörper. Wichtig, ist dass der zugang zu allen beheizten Räumen des Gebäudes gewährleistet wird, nur so können wir alle nötigen Daten erfassen und Zusatzkosten durch Widerholungstermine vermeiden.

Ja, und hier ist er besonders wichtig. Da die Einzelraumtemperaturregelung bei Fußbodenheizungen den Volumenstrom nicht ausreichend reguliert, muss in jedem Fall ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung zu gewährleisten. Fußbodenheizungen sind zudem auf besonders niedrige Vorlauftemperaturen angewiesen – und die sind nur mit einem korrekt abgeglichenen System erreichbar.

Nein – davon ist dringend abzuraten. Um den Wärmebedarf eines Gebäudes korrekt zu ermitteln, braucht es Fachkenntnisse und spezielle Software. Schätzwerte aus kostenlosen Programmen führen zu zweistelligen Fehlern bei den Einstellwerten. Nur ein Fachmann verfügt über das notwendige Know-how und die Kenntnis der Berechnungsverfahren nach EN 12831. Zudem ist Eigenleistung nicht förderfähig – wer den Abgleich selbst durchführt, verliert den Anspruch auf den BAFA-Zuschuss vollständig.

Ja, und hier ist er besonders wichtig. Da die Einzelraumtemperaturregelung bei Fußbodenheizungen den Volumenstrom nicht ausreichend reguliert, muss in jedem Fall ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung zu gewährleisten. Fußbodenheizungen sind zudem auf besonders niedrige Vorlauftemperaturen angewiesen – und die sind nur mit einem korrekt abgeglichenen System erreichbar.

Ältere Thermostatventile ohne Voreinstellmöglichkeit können nicht auf die berechneten Wert eingestellt werden – sie müssen ausgetauscht werden. Das ist jedoch kein Hinderungsgrund, sondern fester Bestandteil der Maßnahme. Der Austausch dieser Ventile ist im Rahmen der BAFA- und KfW-Förderungen förderfähig. Erst mit den richtigen Ventilen und der fachgerechten Einstellung kann der Abgleich seine volle Wirkung entfalten.

Es gibt keine feste Wiederholungspflicht, solange sich am Gebäude oder der Heizanlage nichts verändert. Ein erneuter Abgleich wird notwendig, wenn Heizkörper ausgetauscht werden, der Wärmeerzeuger gewechselt wird, energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden oder neue Heizflächen hinzukommen.

Ja. Jede Dämmmaßnahme, jeder Fenstertausch und jede Dachsanierung verändert den Wärmebedarf des Gesamtgebäudes und der einzelnen Räume. Die alte Einstellung der Anlage passt danach nicht mehr – eine zu hohe Vorlauftemperatur und falsch eingestellte Ventile sind die Folge. Wer saniert und den Abgleich vergisst, verschenkt einen großen Teil des Sanierungsnutzens. Der hydraulische Abgleich sollte daher auch immer erst nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Ja. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B wird über das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen kann, erhält 20 Prozent. Im gleichen Förderantrag können auch der Austausch der Heizungspumpe, voreinstellbare Thermostatventile und die Einstellung der Heizkurve abgerechnet werden. Für genauere Informationen sprechen Sie uns gerna an.

Hydraulischer Abgleich

Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung jederzeit gerne bei uns.

Hannes Brandt

Ingenieur für Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
Energieberater für Wohngebäude / Nichtwohngebäude
mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA)