Fördermittelberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude
BAFA und KfW fördern Dämmung, Fenster und Heizungstausch mit 15% bis 80 % – für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Wir beantragen die Förderung und begleiten Sie von der Planung bis zur Auszahlung.
Zwei Förderwege – eine Beratung, die beides kennt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilt sich auf: Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung. Die KfW übernimmt den Heizungstausch. Beide Programme lassen sich kombinieren.
BAFA – Gebäudehülle
15% - 20%
Grundförderung auf Dämmung, Fenster, Außentüren und Dachsanierung. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Satz auf 20 % – und die förderfähige Kostenobergrenze verdoppelt sich auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Sanieren Sie ein besonders energiehungriges Gebäude erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 25% (WPB-Bonus).
KfW 458 – Heizungstausch
30% - 80%
Grundförderung für den Einbau erneuerbarer Heizsysteme.
Wer eine funktionsfähige fossile Heizung zeitnah tauscht, profitiert vom Klimageschwindigkeitsbonus – derzeit 16 % (sinkend ab Februar 2027).
Für Wärmepumpen mit EU-Ursprung ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 % geplant – die Beantragung ist frühestens ab 2027 möglich.
Selbstnutzer der Immobilie erhalten in Abhängigkeit des Einkommens zusätzlich bis zu 40 % Einkommensbonus.
BAFA – Heizungsoptimierung
15% - 20%
Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Einzelraumregelung und Rohrdämmung – wer die bestehende Heizung optimiert, statt sie zu tauschen, wird ebenfalls gefördert.
Förderfähige Kosten bis 30.000 € pro Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Satz von 15% auf 20 %.
Was konkret gefördert wird
Beide Programme fördern unterschiedliche Maßnahmen. Entscheidend ist die richtige Zuordnung – und die richtige Reihenfolge bei der Antragstellung.
BAFA
BEG Einzelmaßnahmen Gebäudehülle & Anlagentechnik
- Dämmung Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen
- Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Neue Fenster, Außentüren und -tore
- Außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage (Verfahren B)
- Austausch von Heizungspumpen
- Einbau von Einzelraumtemperaturreglern
- Rohrdämmung und Wärmedämmung von Verteilleitungen
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend
Antrag beim BAFA vor Auftragserteilung. Mindestinvestitionsvolumen 300 € brutto.
KfW 458
BEG Einzelmaßnahmen Heizungstausch
- Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
- Holzpellet- und Hackschnitzelheizungen
- Solarthermische Anlagen (in Kombination mit erneuerbarer Heizung)
- Biomasseheizungen mit niedrigen Staubemissionen
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz (≥ 65 % erneuerbare Energie)
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen
Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ vor AuftragserteilungLieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung erforderlich. Grundförderung 30 % + Boni.
So begleiten wir Sie – von der Analyse bis zur Auszahlung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilt sich auf: Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung. Die KfW übernimmt den Heizungstausch. Beide Programme lassen sich kombinieren.
01
Erstgespräch
02
Vor-Ort-Aufnahme im Raum Leipzig, Bremen sowie Waren (Müritz) und energetische Bewertung des Ist-Zustands
03
Wir bereiten den Antrag vor – Sie reichen ihn ein, bevor der Handwerker beauftragt wird
04
Fachplanung
Technische Mindestanforderungen und Ausführungsstandards für die Förderung
05
Baubegleitung
06
Abschlussdokumentation gegenüber BAFA oder KfW und Auszahlung des Zuschusses
Fördermittelberatung: unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren
Was Sie von unserer Fördermittelberatung erhalten
Alle Leistungen aus einer Hand – von der Analyse über den Förderantrag bis zur abgeschlossenen Maßnahme.
Gebäudeanalyse & Bestandsaufnahme
Vollständige energetische Bewertung des Ist-Zustands nach anerkannten Normen. Grundlage für alle Förderanträge und den individuellen Sanierungsfahrplan.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderantrag BAFA & KfW
Fachplanung Gebäudehülle & Heizung
Baubegleitung als Energieeffizienz-Experte
Energieausweis & Nachweisdokumentation
Die Förderberatung ist richtig für Sie, wenn …
-
Sie die Heizung tauschen wollen oder müssen
Ob geplanter Umstieg auf Wärmepumpe oder Pflichtaustausch nach GEG – wir prüfen, welche Boni Sie kombinieren können, und beantragen die Förderung. -
Sie ein Bestandsgebäude sanieren möchten
Wohngebäude, Mehrfamilienhäuser, Gewerbegebäude oder gemischt genutzte Immobilien – das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. -
Sie Förderanträge nicht selbst navigieren wollen
BAFA, KfW, Antrag vor Beauftragung, Verwendungsnachweis – wer die Reihenfolge nicht kennt, verliert die Förderung. Wir sorgen dafür, dass das nicht passiert. -
Sie als WEG oder Vermieter sanieren
Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter sind förderberechtigt. Bei MFH summieren sich die Kostengrenzen pro Wohneinheit – das Fördervolumen kann erheblich sein. -
Sie schrittweise sanieren möchten
Mit einem iSFP können Sie Maßnahmen über bis zu 15 Jahre gestreckt umsetzen – und bei jeder einzelnen Maßnahme den Bonus mitnehmen, ohne sich auf einen Gesamtumfang festzulegen. -
Sie ein Nichtwohngebäude oder Gewerbeobjekt besitzen
Bürogebäude, Produktionsstätten, kommunale Objekte – für Nichtwohngebäude gelten eigene Fördergrenzen und Nachweispflichten, die wir kennen und anwenden.
Die wichtigsten Fragen zur Fördermittelberatung
Sollten Sie zum Ablauf oder zu den Kosten der Energieberatung offene Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung des Handwerkers stellen?
Brauche ich für BAFA-Einzelmaßnahmen zwingend einen Energieberater?
Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch konkret?
Die KfW-Grundförderung beträgt 30 % (Programm 458, gültig für Anträge ab 21.07.2026). Zusätzlich möglich:
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle- oder Gasheizung bzw. einer mehr als 20 Jahre alten Gas-/Biomasse-Heizung. Der Bonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um je 4 Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028 vollständig. Nach dem Tausch darf keine fossile Heizung im Gebäude verbleiben.
- Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Familien erhalten einen Zuschlag von 10.000 € je minderjährigem Kind auf die Einkommensgrenze.
Der bisherige Effizienzbonus (5 % für natürliches Kältemittel oder Erdwärme) ist seit 21.07.2026 entfallen.
Der Förderhöchstbetrag beträgt derzeit 28.000 € für die erste Wohneinheit. Der Gesamtzuschuss ist regulär auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, bei einem Einkommensbonus von 40 % auf 80 %. Im Erstgespräch rechnen wir das konkret für Ihre Situation durch.
Kann ich BAFA- und KfW-Förderung gleichzeitig beantragen?
Was bringt der iSFP bei BEG-Einzelmaßnahmen?
Gilt die Förderung auch für Nichtwohngebäude und Gewerbe?
Ja. Die BEG Einzelmaßnahmen gelten für Wohn- und Nichtwohngebäude. Für Gewerbeimmobilien, kommunale Gebäude und gemischt genutzte Objekte gelten spezifische Kostengrenzen und Nachweispflichten. Wir beraten Eigentümer beider Gebäudetypen und kennen die Unterschiede im Antragsverfahren.
Darf ich vor der Förderzusage schon einen Kostenvoranschlag einholen?
Sinkt die Heizungsförderung in den nächsten Jahren weiter?
Ja – die KfW hat mit der BEG-Neufassung vom 21.07.2026 eine mehrstufige, terminierte Absenkung der Heizungsförderung beschlossen. Die wichtigsten Stationen:
Klimageschwindigkeitsbonus:
| Zeitraum | Bonus |
|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % |
| 01.02.–31.07.2027 | 12 % |
| 01.08.–31.01.2028 | 8 % |
| 01.02.–31.07.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | entfallen |
Förderhöchstbetrag (erste Wohneinheit):
Derzeit 28.000 €, Absenkung ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Ab 2027 sind also je nach Antragszeitpunkt unterschiedliche Höchstbeträge maßgeblich.
Grundförderung:
Die KfW hat angekündigt, die Grundförderung für Wärmepumpen ab Q1 2027 von 30 % auf 15 % zu senken, gleichzeitig soll ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit EU-Ursprung eingeführt werden, der die Minderung ausgleicht. Die Beantragung nach dieser Neuregelung ist noch nicht möglich.
Fazit: Maßgeblich sind immer die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung – nicht der Ausführung. Wer den Heizungstausch plant, sollte den Antrag frühzeitig vorbereiten. Wir unterstützen Sie dabei.
Wie lange habe ich Zeit, den Verwendungsnachweis einzureichen?
Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAFA eingereicht werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate ab Zuwendungsbescheid. Wichtig: Alle Rechnungen müssen vor Einreichung des Verwendungsnachweises bereits bezahlt sein. Eine Verlängerung auf 48 Monate ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, muss aber frühzeitig beantragt werden.
Kann ich BEG-Förderung und Steuerbonus nach § 35c EStG kombinieren?
Wie stellt eine WEG den Förderantrag – wer ist antragsberechtigt?
Was hat sich durch die BEG-Neufassung ab 21. Juli 2026 bei der Heizungsförderung geändert?
Die BEG-Förderrichtlinie wurde am 17. Juli 2026 neu gefasst. Die neuen Bedingungen gelten für alle Anträge ab 21. Juli 2026 (Quelle: KfW / BMWE). Die wichtigsten Änderungen beim Heizungstausch (KfW 458):
- Effizienzbonus entfallen – der bisherige 5-%-Bonus für natürliches Kältemittel (R290) oder Erdwärmenutzung gilt für neue Anträge nicht mehr.
- Klimageschwindigkeitsbonus gesenkt – von 20 % auf 16 %, danach halbjährlich um je 4 Prozentpunkte, entfällt vollständig ab 01.08.2028. Voraussetzung bleibt: Tausch einer funktionsfähigen fossilen Heizung oder einer mehr als 20 Jahre alten Gas-/Biomasse-Heizung. Nach dem Tausch darf keine fossile Heizung mehr im Gebäude verbleiben.
- Einkommensbonus neu gestaffelt – 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Familien erhalten einen Zuschlag von 10.000 € je minderjährigem Kind auf die Einkommensgrenze.
- Förderhöchstbetrag gesenkt – erste WE jetzt 28.000 € (bisher 30.000 €), ab 01.02.2027 halbjährliche Absenkung um 750 €.
- Deckel – 70 % regulär; 80 % nur bei 40-%-Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 30.000 € bzw. mit Familienzuschlag).
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Wer bis 20.07.2026 eine gültige BzA vorliegen hatte, konnte noch zu alten Konditionen beantragen.
- Ihr Ansprechpartner für
Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung jederzeit gerne bei uns.
Hannes Brandt
Ingenieur für Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
Energieberater für Wohngebäude / Nichtwohngebäude
mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA)
- 0157 / 582 575 44
- h.brandt@ibu-plus.de
- Herrmann-Liebmann-Str 89, Leipzig