Energieausweise für Wohn- und Gewerbegebäude
Bei Verkauf, Vermietung oder Sanierung Ihrer Immobilie ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Wir erstellen ihn fachgerecht, prüfen die Plausibilität und registrieren ihn beim DIBt.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Beide Arten sind 10 Jahre gültig und gesetzlich anerkannt. Welcher für Ihr Gebäude zulässig oder vorgeschrieben ist, hängt von Gebäudeart und Baujahr ab.
Übersicht
| Gebäudetyp | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Wohngebäude ≥ 5 Wohneinheiten (Bestand) | Zulässig | Zulässig |
| Wohngebäude ≤ 4 WE, Bauantrag vor 01.11.1977* | – | Pflicht |
| Nichtwohngebäude / Gewerbeimmobilie (Bestand) | Zulässig | Zulässig |
| Neubau | – | Pflicht |
| Energetische Sanierung | – | Pflicht |
* Ausnahme: Gebäude entspricht dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977.
Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre. Einfacher und kostengünstiger in der Erstellung.
Voraussetzungen
- Mindestens 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten
- Gesamtleerstand unter 30 %
- Bei Nichtwohngebäuden: zusätzlich Stromverbrauchsdaten
Einschränkung
- Stark abhängig vom individuellen Nutzerverhalten
- Sparsame Bewohner können schlechte Dämmung verdecken
Bedarfsausweis
Basiert auf einer ingenieurmäßigen Berechnung von Gebäudehülle, Dämmung und Haustechnik. Unabhängig vom Nutzerverhalten.
Grundlage
- Berechnung nach DIN V 18599 oder DIN V 4108-4701
- Vor-Ort-Beurteilung der Baukonstruktion und Anlagentechnik
- Enthält detaillierte Modernisierungsempfehlungen
Pflicht für
- Wohngebäude bis 4 WE mit Bauantrag vor 01.11.1977*
- Alle Neubauten
- Umfassende Sanierungsvorhaben
Wie läuft die Ausstellung ab?
Von der Anfrage bis zum registrierten Energieausweis — transparent und ohne unnötigen Aufwand für Sie.
01
Anfrage & Unterlagen
Sie kontaktieren uns, wir klären die Ausweisart und fordern die erforderlichen Unterlagen an.
02
Datenaufnahme
Beim Bedarfsausweis erfolgt die Datenaufnahme anhand vorhandener Unterlagen. Eine Vor-Ort-Begehung ist nicht immer erforderlich — sie hängt von der Qualität der verfügbaren Datengrundlage ab.
03
Berechnung & Prüfung
Normgerechte Berechnung (DIN V 18599 / 4108-4701), Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse.
04
Registrierung & Übergabe
Registrierung beim DIBt, Übergabe des rechtsgültigen Ausweises als PDF — 10 Jahre gültig.
Energieausweise: unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren
Häufig gestellte Fragen zum Energie-Verbrauchsausweisen
Was kostet ein Verbrauchsausweis?
| Variante der Ausstellung | Kostenschätzung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus, Doppelhaus | ca. 100–150 € | Wir prüfen Ihre Unterlagen aus Plausibilität |
| Vor-Ort-Termin (z. B. Energieberater) | ca. 150–250 € | Gebäude wird optional vor Ort geprüft |
| Mehrfamilienhaus | ca. 100–250 €+ | Preis hängt stark von Anzahl der Wohneinheiten ab |
Welche Unterlagen muss ich für den Verbrauchsausweis bereitstellen?
1. Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
Die wichtigste Grundlage sind die Energieverbrauchsdaten der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre. Dazu gehören zum Beispiel:
- Heizkostenabrechnungen
- Gasrechnungen
- Ölrechnungen
- Fernwärmeabrechnungen
- Stromabrechnungen (bei elektrischer Heizung)
Wichtig ist, dass der Verbrauch des gesamten Gebäudes nachvollziehbar ist.
2. Allgemeine Gebäudedaten
Zusätzlich werden einige Informationen zum Gebäude benötigt, zum Beispiel:
- Adresse des Gebäudes
- Baujahr
- Anzahl der Wohnungen
- Wohnfläche bzw. Nutzfläche des Gebäudes
- Anzahl der Etagen
3. Angaben zur Heizungsanlage
Der Aussteller benötigt außerdem Informationen zur Heizung, zum Beispiel:
- Art der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe usw.)
- Baujahr der Heizungsanlage
- ggf. Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral)
4. Leerstände im Gebäude
Falls Wohnungen im betrachteten Zeitraum länger leer standen, sollte das ebenfalls angegeben werden, da dies den Energieverbrauch beeinflussen kann.
Ist ein Vor-Ort Termin bei einem Verbrauchsausweis nötig?
Nein, bei einem Verbrauchsausweis reicht in vielen Fällen die Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre und einige Grunddaten zum Gebäude
Dann kann der Energieausweis oft ohne Besichtigung erstellt werden.
Kann ein Verbrauchsausweis bei Leerstand ausgestellt werden?
Ja, ein Verbrauchsausweis kann grundsätzlich auch bei teilweisem Leerstand ausgestellt werden, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Voraussetzungen bei Leerstand
| Situation | Verbrauchsausweis möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
| Teilweise Leerstand einzelner Wohnungen | Ja | Verbrauchsdaten können rechnerisch angepasst werden |
| Kurzzeitiger Leerstand (z. B. zwischen Mietern) | Ja | Wird normalerweise akzeptiert |
| Längerer oder erheblicher Leerstand | Eingeschränkt | Verbrauchsdaten sind dann oft nicht mehr aussagekräftig |
| Großteil des Gebäudes über längere Zeit leer | Meist nicht sinnvoll / möglich | Dann wird häufig ein Bedarfsausweis empfohlen |
Kann ein Verbrauchsausweis bei Neubauten ausgestellt werden?
Nein, bei Neubauten kann kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Grund: Ein Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Bei einem Neubau gibt es diese Verbrauchsdaten noch nicht.
Häufig gestellte Fragen zum Energie-Bedarfsausweisen
Was kostet ein Bedarfsausweis?
Die Kosten für einen Bedarfsausweis (bedarfsorientierter Energieausweis) sind deutlich höher als beim Verbrauchsausweis, weil dafür eine technische Berechnung des Gebäudes durchgeführt wird (Dämmung, Fenster, Heizsystem, Bauweise usw.).
| Variante der Erstellung | Typischer Preis | Beschreibung |
|---|---|---|
| Online-Erstellung (ohne Vor-Ort-Termin) | ca. 80–200 € | Sie liefern alle Gebäudedaten selbst |
| Energieberater mit Vor-Ort-Begehung | ca. 300–500 € | Gebäude wird besichtigt und genauer analysiert |
| Mehrfamilienhaus | ca. 300 € + 30–50 € pro Wohneinheit | Preis steigt mit Anzahl der Wohnungen |
| Große Gebäude / komplexe Fälle | 500–1.000 € oder mehr | höherer Berechnungs- und Analyseaufwand |
Welche Unterlagen muss ich für den Bedarfsausweis bereitstellen?
Für den Bedarfsausweis werden vor allem benötigt:
- Gebäudedaten (Baujahr, Fläche, Nutzung)
- Informationen zur Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster)
- Heizungs- und Anlagentechnik
- Baupläne und Sanierungsnachweise
Im Detail:
1. Allgemeine Gebäudedaten
| Benötigte Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| Adresse des Gebäudes | Lage und Gebäudetyp |
| Baujahr | Jahr der Errichtung |
| Anzahl der Wohneinheiten | z. B. Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus |
| Gebäudetyp | freistehend, Reihenhaus, Doppelhaus usw. |
| Wohnfläche / Nutzfläche | beheizte Fläche des Gebäudes |
| Anzahl der Geschosse | inklusive Dachgeschoss |
2. Baukonstruktion und Dämmung
| Bauteil | Benötigte Informationen |
|---|---|
| Außenwände | Bauart, Dämmung, Material |
| Dach / oberste Geschossdecke | Dämmung und Aufbau |
| Kellerdecke / Bodenplatte | Dämmung vorhanden oder nicht |
| Fenster | Baujahr, Verglasungsart (z. B. doppelt, dreifach) |
| Außentüren | Bauart und Dämmstandard |
3. Heizungs- und Anlagentechnik
| Anlage | Benötigte Angaben |
|---|---|
| Heizungsanlage | Art (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe etc.) |
| Baujahr der Heizung | wichtig für Effizienzbewertung |
| Warmwasserbereitung | zentral oder dezentral |
| Lüftungssystem | natürliche Lüftung oder Lüftungsanlage |
| erneuerbare Energien | z. B. Solarthermie oder Photovoltaik |
4. Bauunterlagen (wenn vorhanden)
| Unterlage | Nutzen |
|---|---|
| Baupläne / Grundrisse | Flächen und Bauteile können genau ermittelt werden |
| Baubeschreibung | Informationen zu Materialien und Dämmung |
| Energie- oder Sanierungsnachweise | frühere energetische Berechnungen |
| Rechnungen von Modernisierungen | z. B. neue Fenster oder Dämmung |
5. Angaben zu Modernisierungen
Wenn das Gebäude saniert wurde, sind wichtig:
| Maßnahme | Beispiel |
|---|---|
| Fenster erneuert | z. B. neue Wärmeschutzfenster |
| Fassadendämmung | Jahr und Dämmstärke |
| Dachdämmung | Art und Dicke |
| Heizung erneuert | Jahr und System |
Ist ein Vor-Ort Termin bei einem Bedarfsausweis sinnvoll?
Ja, ein Vor-Ort-Termin ist bei einem Bedarfsausweis oft sinnvoll, auch wenn er rechtlich nicht immer zwingend vorgeschrieben ist.
Der Nutzen hängt stark davon ab, wie vollständig und zuverlässig die vorhandenen Gebäudedaten sind.
Vorteile eines Vor-Ort-Termins
| Vorteil | Erklärung |
|---|---|
| Genauere Datenerfassung | Bauteile, Dämmung und Fenster können direkt geprüft werden |
| Weniger Schätzungen | Fehlende Angaben müssen nicht pauschal angenommen werden |
| Realistischere Energiekennwerte | Der Ausweis spiegelt den tatsächlichen Zustand besser wider |
| Beratung möglich | Energieberater können Modernisierungsempfehlungen geben |
| Fehlervermeidung | Unklare Bauunterlagen können vor Ort überprüft werden |
Wann ein Vor-Ort-Termin oft nicht nötig ist
| Situation | Grund |
|---|---|
| Neubau | Alle Daten liegen aus der Planung vor |
| vollständige Baupläne vorhanden | Bauteile und Flächen sind exakt dokumentiert |
| einfache Gebäude (z. B. Einfamilienhaus) | Datenerfassung kann auch über Unterlagen erfolgen |
Werden Vor-Ort Termin deutschlandweit angeboten?
Nein, Bedarfsausweisen mit einem nötigen Vor-Ort Termin können wir nur im Großraum Leipzig, Waren (Müritz) und Bremen anbieten.
Ist ein Vor-Ort Termin nicht nötig, stellen wir Bedarfsausweise für Gebäude deutschlandweit aus.
- Ihr Ansprechpartner für
Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung jederzeit gerne bei uns.
Hannes Brandt
Ingenieur für Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
Energieberater für Wohngebäude / Nichtwohngebäude
mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA)
- 0157 / 582 575 44
- h.brandt@ibu-plus.de
- Herrmann-Liebmann-Str 89, Leipzig