Energieberatung für Bestandsgebäude
Energieberatung für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude im Raum Leipzig, Waren und Bremen.
Vom zertifizierten Energieberater / Energie Effizienz Experten (EEE)
Individuelle Energiekonzepte für Bestandsgebäude
Wir beraten und planen mit Ihnen die Senkung des Energieverbrauchs – bis hin zur CO₂-Neutralität – für Bestandsgebäude und Neubauten.
Energieberatung für Wohngebäude
Unsere Energieberatung analysiert den aktuellen Zustand für bestehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser bzw. Häuser von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Wir zeigen Ihne gezielte Modernisierungsmaßnahmen auf. Dazu gehören zum Beispiel die Verbesserung der Wärmedämmung, der Austausch alter Heizsysteme oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie.
Gerade bei bestehenden Wohngebäuden hilft eine individuelle Beratung, Energiekosten zu senken, den Wohnkomfort zu erhöhen und den Wert der Immobilie langfristig zu steigern.
Energieberatung für Gewerbegebäude
Die Energieberatung für bestehende Gewerbeimmobilien unterscheidet sich deutlich von der Beratung bei Wohngebäuden.
Neben der Gebäudehülle stehen vor allem komplexe technische Anlagen wie Heizungs-, Klima- und Lüftungssysteme sowie ein meist hoher Stromverbrauch durch Beleuchtung, IT oder Produktionsanlagen im Fokus.
Da Gewerbegebäude sehr unterschiedliche Nutzungsarten haben, muss die Analyse individuell auf Betriebszeiten und Abläufe abgestimmt werden.
Zudem spielt die Wirtschaftlichkeit eine zentrale Rolle: Maßnahmen werden nach Investitionskosten, Amortisationszeit und Fördermöglichkeiten bewertet, ohne den laufenden Betrieb wesentlich zu beeinträchtigen.
Energieberatung für Altbauten und Baudenkmäler
Bei der Energieberatung für Altbauten und Baudenkmäler stehen vor allem der bauliche Zustand und die historische Bausubstanz im Mittelpunkt.
Ältere Gebäude haben oft keine oder nur geringe Dämmung, veraltete Fenster und ineffiziente Heizsysteme. Gleichzeitig müssen mögliche Feuchtigkeitsprobleme, Wärmebrücken und der Schutz der Bausubstanz berücksichtigt werden – besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Eine Energieberatung entwickelt deshalb individuelle Sanierungskonzepte, die Energieeinsparung, Wohnkomfort und den Erhalt des Gebäudes sinnvoll miteinander verbinden.
Die wichtigsten Fragen zur Energieberatung für Bestandsgebäude
Sollten Sie zum Ablauf oder zu den Kosten der Energieberatung offene Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
FAQ zu Energieberatung für Bestandsgebäude
Was kostet eine Energieberatung?
Die Kosten einer Energieberatung hängen vom Gebäude und vom Umfang der gewünschten Beratung ab.
| Gebäudeart | Typische Gesamtkosten (ohne Förderung) | Typischer Eigenanteil nach Förderung | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus (EFH) | ca. 1.500 – 2.100 € | ca. 300 – 1.300 € | BAFA-Förderung bis 650 € möglich |
| Doppelhaushälfte / Reihenhaus | ca. 1.400 – 2.000 € | ca. 300 – 1.200 € | ähnlich wie EFH, abhängig von Fläche und Aufwand |
| Mehrfamilienhaus (3+ WE) | ca. 2.000 – 4.000 € | ca. 900 – 2.000 € | Förderung bis 850 € möglich |
| Gewerbegebäude / Nichtwohngebäude | ca. 3.000 – 10.000 €+ | individuell | Aufwand abhängig von Nutzung, Technik und Fläche |
Welche Fördermittel gibt es für eine Energieberatung?
Der Staat fördert Energieberatungen für Wohngebäude im Bestand mit bis zu 50 % der Kosten. Dadurch reduziert sich der Eigenanteil für Eigentümer deutlich und Sie erhalten eine fundierte Grundlage für zukünftige Sanierungsentscheidungen.
| Gebäudeart | Maximale förderfähige Beratungskosten | Maximaler Zuschuss | Förderquote |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus | bis zu 1.300 € | bis zu 650 € | 50 % |
| Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) | bis zu 1.700 € | bis zu 850 € | 50 % |
| Zusatzförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) | – | bis zu 250 € zusätzlich | pauschal |
In welchem Einzugsgebiet sind unsere Energieberater tätig?
Für eine qualifizierte Energieberatung bei Bestandgebäuden ist ein persönlicher Vor-Ort-Termin am Gebäude unerlässlich. Die Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für eine fundierte Analyse und die Entwicklung individueller Sanierungsmaßnahmen.
Aus diesem Grund bieten wir unsere Energieberatungen ausschließlich in Regionen an, in denen wir eine sorgfältige Vor-Ort-Besichtigung gewährleisten können. Dazu zählen insbesondere der Großraum Leipzig, der Großraum Waren (Müritz) sowie der Großraum Bremen.
Durch die regionale Begrenzung stellen wir sicher, dass ausreichend Zeit für die persönliche Begutachtung des Gebäudes eingeplant werden kann und eine hochwertige, praxisnahe Beratung gewährleistet ist.
Ist der individuelle Sanierungsfahrplan in der Energieberatung enthalten?
Ja, im Rahmen unserer förderfähigen Energieberatung für Bestandsgebäude ist die Erstellung eines individueller Sanierungsfahrplanes (iSFP) enthalten.
Ablauf der Zusammenarbeit
Bitte beachten Sie, dass uns eine persönliche Vor-Ort-Besichtigung sehr wichtig ist. Daher führen wir Energieberatungen nur im Raum Leipzig, Waren und Bremen durch.
01
Aufnahme Ist-Zustand
Bei einer Energieberatung ist die Aufnahme des Ist-Zustandes im Rahmen eines Vor-Ort-Termins ein zentraler Schritt. Dabei wird das Gebäude systematisch begutachtet, um den energetischen Zustand umfassend zu erfassen.
Unser Energieberater nimmt relevante Daten zur Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster, Kellerdecke), zur Heizungsanlage, Warmwasserbereitung und gegebenenfalls zur Lüftungstechnik auf.
Die Dauer des Termins variiert von 2 Stunden für ein Einfamilienhaus bis zu 4 Stunden für ein Mehrfamilienhaus.
Entwicklung von Effizienzmaßnahmen
Nach dem Vor-Ort-Termin beginnt die gezielte Entwicklung von Effizienzmaßnahmen. Auf Grundlage der aufgenommenen Gebäudedaten und identifizierten Schwachstellen werden technisch und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsoptionen ausgearbeitet.
Dabei werden sowohl einzelne Maßnahmen – wie die Optimierung der Heizungsanlage, der Austausch von Fenstern oder die Dämmung der Gebäudehülle – als auch ganzheitliche Sanierungskonzepte betrachtet.
Die Vorschläge werden energetisch bewertet. Zudem werden Fördermöglichkeiten geprüft und in die Planung integriert.
03
Erstellung des Sanierungsfahrplans
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Bestandsgebäude wird auf Basis der zuvor durchgeführten Bestandsaufnahme und Analyse der Effizienzpotenziale erstellt.
Er zeigt strukturiert auf, in welchen Schritten ein Bestandsgebäude energetisch modernisiert werden kann – entweder als Gesamtsanierung oder in sinnvoll aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen.
Der iSFP stellt die Maßnahmen in einer verständlichen und übersichtlichen Form dar und dient Eigentümerinnen und Eigentümern als langfristiger Leitfaden, um die energetische Qualität ihres Bestandsgebäudes systematisch und zukunftssicher zu verbessern.
04
Auswertung und Übergabe in einem Beratungsgespräch
Im Abschlussgespräch der Energieberatung werden die Ergebnisse der Analyse und der erstellte Sanierungsfahrplan ausführlich erläutert. Dabei erklärt der Energieberater die identifizierten Schwachstellen, stellt die empfohlenen Maßnahmen vor und zeigt deren energetische sowie wirtschaftliche Auswirkungen verständlich auf.
Gemeinsam mit Ihnen werden Prioritäten festgelegt, mögliche Umsetzungszeiträume besprochen und Fragen zu Fördermitteln oder zur weiteren Vorgehensweise geklärt. Ziel des Abschlussgesprächs ist es, eine klare Entscheidungsgrundlage zu schaffen und einen strukturierten, praxisnahen Fahrplan für die energetische Modernisierung des Gebäudes festzulegen.
Unsere Leistungen der Energieberatung im Detail
Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungen einen Vor-Ort-Termin inkludieren. Daher führen wir Energieberatungen nur im Raum Leipzig, Waren und Bremen durch.
Erfassung Gebäudehülle und Anlagentechnik
Wärmeleiteigenschaften – Sanierungspotenzial und Schwachstellenanalyse
Im Rahmen einer Energieberatung umfasst die Erfassung der Gebäudehülle und Anlagentechnik eine detaillierte technische Bestandsaufnahme aller relevanten Bauteile. Dazu gehören:
- Außenwände
- Dachflächen
- Fenster und Türen.
Für diese Bauteile werden die Wärmeleiteigenschaften (U-Werte), der bauliche Zustand sowie mögliche energetische Schwachstellen systematisch analysiert.
Ziel ist es, Wärmeverluste, konstruktive Mängel und energetische Defizite zu identifizieren.
Auf dieser Grundlage bewertet der Energieberater das jeweilige Sanierungspotenzial der einzelnen Komponenten und zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf – etwa durch Dämmmaßnahmen, den Austausch von Fenstern oder die Verbesserung der Luftdichtheit.
Heiztechnik – Bestandsaufnahme und Effizienzanalyse
Im Rahmen einer Energieberatung für Bestandsgebäude wird die vorhandene Heiztechnik umfassend begutachtet.
Dabei werden Art, Alter und Zustand des Wärmeerzeugers (z. B. Kessel oder Wärmepumpe), die Verteilungssysteme, Heizflächen sowie die Regelungstechnik analysiert.
Ziel ist es, die Effizienz der Anlage zu bewerten und mögliche Schwachstellen wie veraltete Technik, überdimensionierte Kessel oder fehlende hydraulische Abgleiche zu identifizieren.
Zusätzlich werden Energieverbrauchsdaten herangezogen, um die tatsächliche Betriebsweise und den Energiebedarf besser einschätzen zu können. Auch die Einbindung der Warmwasserbereitung sowie mögliche Kombinationen mit erneuerbaren Energien werden geprüft.
Auf Basis dieser Analyse entwickelt der Energieberater konkrete Empfehlungen zur Optimierung oder Modernisierung der Heizungsanlage. Dies kann von einfachen Effizienzmaßnahmen bis hin zum Austausch des Wärmeerzeugers reichen – mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken, Betriebskosten zu reduzieren und die gesetzlichen Anforderungen langfristig zu erfüllen.
Heizflächen – Analyse und Bewertung
Im Rahmen einer Energieberatung für Bestandsgebäude werden auch die vorhandenen Heizflächen – wie Heizkörper, Fußboden- oder Wandheizungen – sorgfältig begutachtet.
Dabei wird geprüft, ob die installierten Heizflächen ausreichend dimensioniert sind und mit welchen Vorlauftemperaturen sie betrieben werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Umstellung auf effiziente oder erneuerbare Wärmeerzeuger, wie etwa Wärmepumpen, von großer Bedeutung.
Unser Energieberater bewertet den baulichen Zustand, die Wärmeabgabeflächen sowie die Regelbarkeit der einzelnen Heizkörper.
Zudem wird analysiert, ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde oder Optimierungsbedarf besteht.
Die Ergebnisse dieser Prüfung zeigen auf, ob bestehende Heizflächen weiter genutzt werden können oder ob Anpassungen erforderlich sind, um eine effiziente, komfortable und zukunftsfähige Wärmeversorgung im Gebäude sicherzustellen.
Energetische Berechnung des Ist-Zustandes
Berechnung Heizwärmebedarf und Transmissionswärmeverluste
Die Berechnung des Heizwärmebedarfs stellt den rechnerischen Kern der energetischen Bewertung eines Bestandsgebäudes dar. Ziel ist es, den jährlichen Bedarf an Wärmeenergie zu ermitteln, der erforderlich ist, um das Gebäude unter normierten Randbedingungen auf einer definierten Innentemperatur zu halten. Grundlage sind die zuvor erfassten geometrischen Daten (Bauteilflächen, Volumen, Ausrichtung) sowie die bauphysikalischen Kennwerte der einzelnen Bauteile.
Transmissionswärmeverluste
Zunächst werden die Transmissionswärmeverluste ermittelt. Diese entstehen durch Wärmeabfluss über Außenwände, Dach, Fenster, Türen und Bodenflächen. Hierbei fließen die jeweiligen U-Werte der Bauteile sowie deren Flächenanteile in die Berechnung ein. Je schlechter der U-Wert, desto höher der Wärmeverlust.
Berechnung Lüftungswärmeverluste
Zusätzlich werden die Lüftungswärmeverluste berücksichtigt.
Diese ergeben sich durch den notwendigen Luftaustausch im Gebäude – entweder über Fensterlüftung oder über vorhandene Lüftungsanlagen.
Dabei wird zwischen natürlicher Infiltration (ungewollte Undichtigkeiten) und geplantem Luftwechsel unterschieden.
Berechnung Jahres-Heizwärmebedarfs
Die Summe aus Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten ergibt den gesamten Wärmeverlust des Gebäudes.
Davon werden interne Wärmegewinne (z. B. durch Personen oder elektrische Geräte) sowie solare Gewinne über Fensterflächen abgezogen.
Das Ergebnis ist der Jahres-Heizwärmebedarf, also die Energiemenge, die dem Gebäude zur Aufrechterhaltung der gewünschten Raumtemperatur zugeführt werden muss.
Einbeziehung Anlagentechnik
In einem weiteren Schritt werden die Verluste der Heizungsanlage (Erzeugung, Speicherung, Verteilung, Übergabe) einbezogen. Daraus ergibt sich der Endenergiebedarf, also die tatsächlich aufzubringende Energiemenge in Form von Gas, Öl, Strom oder anderen Energieträgern.
Unter Berücksichtigung der Primärenergiefaktoren wird schließlich auch der Primärenergiebedarf ermittelt, der eine ganzheitliche ökologische Bewertung ermöglicht.
Entwicklung von Effizienzmaßnahmen
Maßnahmen an der Gebäudehülle
Die Entwicklung von Effizienzmaßnahmen baut auf der vorherigen Bestandsaufnahme, Analyse der Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie der Berechnung des Ist-Zustandes auf.
Alle identifizierten Schwachstellen, Wärmeverluste und Effizienzpotenziale dienen als Basis, um konkrete Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes abzuleiten.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Optimierung der Gebäudehülle. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, der Austausch oder die Sanierung von Fenstern und Türen sowie die Minimierung von Wärmebrücken.
Ziel ist es, Transmissionsverluste zu reduzieren, den Energiebedarf zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen.
Optimierung der Anlagentechnik
Kombination von Einzelmaßnahmen
Neben einzelnen Maßnahmen wird geprüft, wie diese zu einem ganzheitlichen Sanierungskonzept kombiniert werden können.
Dabei werden technische Machbarkeit, wirtschaftliche Aspekte und mögliche Fördermittel berücksichtigt, um einen effizienten und kostensensiblen Modernisierungsfahrplan zu erstellen.
Beratungsgespräch mit dem Kunden
Abschlussgespräch zu den Optimierungsmöglichkeiten
Das Abschlussgespräch bildet den abschließenden Schritt der Energieberatung. Es dauert je nach Gebäudeart zwischen 1 und 2 Stunden.
Für Energieberatungen im Raum Leipzig, Waren oder Bremen ist ein Gespräch in unseren Räumen möglich. Alternativ findet das Gespräch fernmündlich statt.
In diesem Termin werden die Ergebnisse der Analyse, der energetischen Berechnungen sowie die entwickelten Effizienzmaßnahmen verständlich zusammengefasst und mit den Eigentümerinnen und Eigentümern besprochen. Ziel ist es, eine klare Entscheidungsgrundlage für mögliche Modernisierungsmaßnahmen zu schaffen.
Unser Energieberater erläutert zunächst den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Dabei werden die wichtigsten Ergebnisse aus der Bewertung der Gebäudehülle, der Heiztechnik und der energetischen Berechnung dargestellt. Identifizierte Schwachstellen und Hauptursachen für Energieverluste werden nachvollziehbar erklärt.
Empfehlungen – Wohngebäude, Gewerbe & Altbau
Im Anschluss werden die vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen vorgestellt.
Dazu gehören Verbesserungen an der Gebäudehülle, Optimierungen der Heizungsanlage oder die Integration erneuerbarer Energien.
Die Maßnahmen werden hinsichtlich Energieeinsparung, Kosten, technischer Umsetzbarkeit und möglicher Förderprogramme erläutert.
Gemeinsam mit den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern werden Prioritäten festgelegt und mögliche zeitliche Umsetzungsschritte besprochen. Dabei wird berücksichtigt, ob Maßnahmen einzeln oder im Rahmen einer umfassenden Sanierung umgesetzt werden sollen.
Sanierungsfahrplan und weitere Schritte
Zum Abschluss wird die übergebene Dokumentation, beispielsweise der individuelle Sanierungsfahrplan oder der Beratungsbericht, erläutert.
Offene Fragen werden geklärt und Hinweise zum weiteren Vorgehen gegeben. Das Abschlussgespräch stellt sicher, dass alle Ergebnisse transparent vermittelt werden und die Eigentümer eine fundierte Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen erhalten.
Abschluss der Förderung & Auszahlung der Fördergelder
Ausgleich unserer Beratungskosten
Wenn eine Energieberatung gefördert wurde (z. B. über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), erfolgt die Auszahlung der Fördermittel in mehreren Schritten.
1. Zahlung der Beratung durch den Antragsteller
Zunächst muss der Antragsteller (z. B. der Gebäudeeigentümer) die Rechnung des Energieberaters vollständig bezahlen. Die Förderung wird also nicht im Voraus ausgezahlt.
Einreichen der Verwendungsnachweises
Nach Abschluss der Energieberatung werden die notwendigen Unterlagen im Förderportal eingereicht. Dazu gehören in der Regel:
- Beratungsbericht bzw. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Rechnung Ihren Energieberaters
- Zahlungsnachweis
- Verwendungsnachweis über die durchgeführte Beratung
Diese Unterlagen bestätigen, dass die geförderte Leistung tatsächlich durchgeführt wurde.
Prüfung durch das BAFA
Die eingereichten Unterlagen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob die Beratung den Förderbedingungen entspricht und alle erforderlichen Dokumente vollständig sind.
Auszahlung des Zuschusses
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Seit 2025 erfolgt die Auszahlung ausschließlich an den Antragsteller selbst und nicht mehr an den Energieberater.
Auszahlung des Zuschusses an Sie
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
Seit 2025 erfolgt die Auszahlung ausschließlich an den Antragsteller selbst und nicht mehr an den Energieberater
- Ihr Ansprechpartner für
Hannes Brandt
Bauingenieur für Energie- Gebäude- und Umwelttechnik
Zertifizierter Energieberater
- 0157 / 582 575 44
- h.brandt@ibu-plus.de
- Herrmann-Liebmann-Str 89, Leipzig