Ihren Altbau zum Effizienzhaus sanieren
Sanierung mit staatlicher Förderung
Das KfW-Programm 261 und andere machen die energetische Komplettsanierung von Altbauten finanzierbar
Sanierung mit Rückenwind vom Staat
Das KfW-Programm 261 – offiziell „BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus“ – fördert die energetische Komplettsanierung von Bestandsgebäuden. Voraussetzung ist, dass die Sanierung das Gebäude auf ein definiertes Effizienzhaus-Niveau bringt.
Die Förderung besteht aus zwei Komponenten: einem zinsgünstigen Kredit unterhalb des marktüblichen Niveaus und einem Tilgungszuschuss, der nach Projektabschluss direkt vom offenen Kreditbetrag abgezogen wird. Sie zahlen also schlicht weniger zurück.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Und: Ohne einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) läuft nichts – er ist Pflichtbedingung für die Förderung.
Wer ist antragsberechtigt?
Private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Kommunen sowie Investoren mit Wohngebäuden im Bestand. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre alt sein.
Was ist förderfähig?
Alle energetischen Maßnahmen, die zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufe beitragen: Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, Lüftung, Gebäudehülle. Dazu Baunebenkosten, Eigenleistungen (Materialkosten) sowie Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater.
Effizienzhaus-Stufen und Tilgungszuschüsse
Je niedriger die Kennzahl der Effizienzhaus-Stufe, desto höher die energetische Qualität – und desto höher die Förderung. Die Stufe bezieht sich auf den Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäude nach GModG.
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss Basis | Max. Kredit | Was das bedeutet | WPB-Bonus | SerSan-Bonus |
|---|---|---|---|---|---|
| EH Denkmal EE | 5 % | 150.000 € | Für Baudenkmale und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz | ||
| EH 85 EE | 150.000 € | Einstiegsstufe – 85 % des GModG-Referenzgebäudes | |||
| EH 70 EE | 150.000 € | Deutlich unter GModG-Niveau – typischer Sanierungsstandard | 10 % | 5 % | |
| EH 55 EE | 5 % | 150.000 € | Ambitioniertes Niveau – Neubaustandard für viele Bestandsgebäude erreichbar | 10 % | 15 % |
| EH 40 EE | 10 % | 150.000 € | Höchster Standard – nahezu Passivhausniveau, maximale Förderung | 10 % | 15 % |
* Basis-Tilgungszuschüsse ohne Boni (EE, NH, WPB). Mit Boni steigt der Zuschuss auf bis zu 40 %. Alle Angaben gemäß BEG-Richtlinie, Stand 2026. Änderungen vorbehalten.
* WPB-Bonus: Ein Bonus, der für die Sanierung besonders energieintensiver Gebäude. Er unterstützt die energetische Sanierung von Immobilien die zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Bestands gehören.
* SerSan-Bonus: Er belohnt die ressourcenschonende Sanierung von Gebäudehüllen mit vorgefertigten, digital eingepassten Elementen und hilft die oftmals höheren Einstiegskosten dieser innovativen Bauweise auszugleichen.
So läuft die Förderung zum Effizienzhaus ab
Fünf Schritte vom ersten Gespräch bis zum Tilgungszuschuss auf dem Konto.
01
Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte analysiert Ihr Gebäude, legt die Zielstufe fest und erstellt den Sanierungsfahrplan.
02
Antrag vor Baubeginn
03
Sanierungsdurchführung
04
Bestätigung nach Durchführung
05
Tilgungszuschuss
Effizienzhaussanierung: unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren
Unsere Tätigkeitsgebiete
Wir sanieren Altbauten zu Effizienzhäusern mit besonderem Fokus auf folgende Regionen.
Leipzig
Sachsen · Wohn- und Nichtwohngebäude
Bremen
Freie Hansestadt · Wohn- und Gewerbebau
Rostock & Region
Mecklenburg-Vorpommern · Küstennahe Neubauvorhaben
Waren (Müritz)
Mecklenburg · Wohngebäude & Ferienhausbebauung
Die wichtigsten Fragen zur Effizienzhaussanierung
Wann muss der Antrag gestellt werden – und was passiert, wenn ich zu spät bin?
Der Kreditantrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen mit Handwerkern oder Planungsbüros bei der KfW eingereicht werden. Wer erst nach Auftragserteilung beantragt, verliert den Förderanspruch vollständig – ohne Ausnahme. Einzige Ausnahme: Die Beauftragung des Energieberaters selbst darf vorab erfolgen. Planen Sie daher mindestens 4–6 Wochen für die Antragsstrecke (Energieberater → Bestätigung zum Antrag → Hausbank → KfW-Zusage) ein, bevor Handwerkerverträge unterzeichnet werden.
Welche Maßnahmen werden konkret gefördert?
Wie läuft die Antragstellung konkret ab – über wen stelle ich den Antrag?
Welche technischen Mindestanforderungen gelten – was ist NT-ready?
Wie hoch sind die Zinsen, und wie lange läuft der Kredit?
Die Zinsen liegen je nach Laufzeit und Tilgungsfreijahren aktuell zwischen etwa 1,8 % und 2,6 % effektiv (Stand 2025) – in der Regel bis zu einem Prozentpunkt unter marktüblichen Baukrediten. Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre, die maximale Laufzeit 30 Jahre. Tilgungsfreie Anlaufjahre (1 bis 5 Jahre) sind möglich. Die genauen Konditionen sind tagesaktuelle KfW-Zinssätze – die Hausbank nennt Ihnen den jeweils gültigen Wert.
Kann ich KfW 261 mit BAFA-Förderung oder anderen Programmen kombinieren?
Was passiert, wenn die angestrebte Effizienzhaus-Stufe nach der Sanierung nicht erreicht wird?
Entscheidend ist die im Antrag zugesagte Effizienzhaus-Stufe. Wird diese nach Abschluss der Maßnahmen nicht erreicht und kann der Energieberater dies in der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nicht bescheinigen, entfällt der Tilgungszuschuss für die beantragte Stufe. Es wird dann geprüft, ob eine niedrigere Stufe erreicht wurde und der entsprechend geringere Zuschuss anerkannt werden kann. Der Kredit selbst bleibt bestehen. Dieses Risiko unterstreicht, wie wichtig eine realistische Zielfestsetzung und sorgfältige Baubegleitung durch den Energieberater ist.
Kann ich Eigenleistungen anrechnen lassen?
Ja – seit 2023 sind Materialkosten bei Eigenleistungen förderfähig, sofern ein zugelassener Energieberater die Maßnahmen fachlich abnimmt und in der BnD bestätigt. Eigene Arbeitsstunden können nicht angesetzt werden. Wichtig: Auch bei Eigenleistungen müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden.
Was ist, wenn mein Gebäude unter Denkmalschutz steht?
Baudenkmale und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz werden über die Sonderstufe „Effizienzhaus Denkmal“ gefördert. Die energetischen Anforderungen sind deutlich reduziert, da Denkmalschutzauflagen eine vollständige Dämmung oft verbieten. Der Basis-Tilgungszuschuss beträgt 5 %, mit EE-Klasse bis zu 10 %. Für Denkmalgebäude zugelassen sind nur Energieberater der Kategorie „BEG Wohngebäude Denkmal“ aus der dena-Expertenliste.
Leipzig
Sachsen · Wohn- und Nichtwohngebäude
Klimaregion B
Bremen
Freie Hansestadt · Wohn- und Gewerbebau
Klimaregion A
Rostock & Region
Mecklenburg-Vorpommern · Küstennahe Neubauvorhaben
Klimaregion B
Waren (Müritz)
Lohnt sich KfW 261 auch, wenn ich nur einzelne Maßnahmen plane?
Nein – KfW 261 ist ausschließlich für Komplettsanierungen geeignet, bei denen das Gebäude nach Abschluss mindestens Effizienzhaus-Stufe 85 erreicht. Wer nur einzelne Maßnahmen plant (z. B. Heizungstausch, Dachdämmung, Fenster), sollte die BEG-Einzelmaßnahmenförderung über das BAFA nutzen. Der sinnvolle Einstieg in eine spätere KfW-261-Sanierung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Schritte koordiniert – und bei vollständiger Umsetzung sogar einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Tilgungszuschuss bringt.
- Ihr Ansprechpartner für
Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung jederzeit gerne bei uns.
Hannes Brandt
Ingenieur für Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
Energieberater für Wohngebäude / Nichtwohngebäude
mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA)
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- h.brandt@ibu-plus.de
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