GModG-Nachweis für Neubauten

Vollständiger Nachweis nach Gebäudemodernisierungsgesetz: winterlicher und sommerlicher Wärmeschutz, thermische Simulation, Wärmebrückenberechnung, KfW-Effizienzhaus.

Was ist der GModG-Nachweis?

Ein vollständiger GModG-Nachweis umfasst drei bauphysikalische Teilnachweise: den winterlichen Wärmeschutz (Primärenergiebedarf, H’T), den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 und den Wärmebrückennachweis. Alle drei sind gesetzlich gefordert — keiner ist optional.

Rechtliche Pflicht

Ohne anerkannten GModG-Nachweis keine Baugenehmigung. Erstellt von einem qualifizierten Energieberater, eingereicht beim Bauamt.

Drei Teilnachweise

Winterlicher Wärmeschutz (Qp, H’T), sommerlicher Wärmeschutz (Kennwertverfahren oder thermische Simulation) und Wärmebrücken (ΔUWB / Ψ-Werte) bilden den vollständigen Nachweis.

Energieausweis inklusive

Aus der GModG-Berechnung wird der gesetzlich vorgeschriebene Energiebedarfsausweis für das Neubauobjekt direkt abgeleitet.

Früh rechnen, Kosten sparen

Variantenberechnungen im Vorentwurf zeigen, wo Konstruktion, Sonnenschutz und Haustechnik kostenoptimiert werden können — bevor die Ausführungsplanung steht.

Für wen ist der GModG-Nachweis relevant?

Der GModG-Nachweis — Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes — ist für jeden Neubau in Deutschland gesetzlich verpflichtend und Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen. Der Begriff Wärmeschutznachweis war in der EnEV-Ära gebräuchlich; seit Einführung des GEG (inzwischen GModG) hat sich der Begriff GEG-/GModG-Nachweis etabliert, da das Gesetz neben dem Wärmeschutz auch Anlagentechnik, erneuerbare Energien und Primärenergiebedarf umfasst.

Bauherren & Investoren

Architekturbüros & Planer

Unsere Tätigkeitsgebiete

Wir erstellen GModG-Nachweise deutschlandweit — mit besonderem Fokus auf folgende Regionen.

Leipzig

Sachsen · Wohn- und Nichtwohngebäude

Bremen

Freie Hansestadt · Wohn- und Gewerbebau

Rostock & Region

Mecklenburg-Vorpommern · Küstennahe Neubauvorhaben

Waren (Müritz)

Mecklenburg · Wohngebäude & Ferienhausbebauung

Vom Entwurf zum fertigen GModG-Nachweis

 Wir erstellen en verpflichteten Nachweis für ihr Bauvorhaben.

01

Unterlagen & Eingabedaten

Grundrisse, Schnitte, Bauteilaufbauten, Fenster- und Türspezifikationen, Angaben zu bereits geplanten Sonnenschutzeinrichtungen und Haustechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasser). Gibt es Wünsche der Bauherrenschaft in Bezug auf Materialitäten / Anlagentechnik?

02

Variantenberechnungen

Frühzeitige Variantenrechnung für winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz sowie Wärmebrückenansatz. Bei kritischen Verglasungssituationen: Abwägung Sonneneintragskennwertverfahren vs. thermische Simulation.

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Wärmebrückennachweis

Festlegung: pauschaler Ansatz nach DIN 4108 Bbl. 2 oder detaillierter Nachweis nach DIN EN ISO 10211 (Bei KfW 40 in der Regel empfehlenswert)

04

Vollständiger GModG-Nachweis

Berechnung nach DIN V 18599 für Wohn- und Nichtwohngebäude. Enthält winterlichen Wärmeschutz, sommerlichen Wärmeschutz (Kennwertverfahren oder thermische Simulation nach DIN 4108-2) und Wärmebrückenansatz — unterschriftsfähig für den Bauantrag.

05

KfW-Bestätigung & Energieausweis

Für KfW-Förderprogramme: Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD) als Energie-Effizienz-Experte (EEE). Energiebedarfsausweis wird aus der fertigen Berechnung abgeleitet.

GModG-Berechnung: unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren

Die wichtigsten Fragen zur GModG-Berechnung

Sollten Sie zum Ablauf oder zu den Kosten der Energieberatung offene Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.  

Das Referenzgebäudeverfahren ist das zentrale Nachweisverfahren im GModG (§ 15 GModG). Ein virtuelles Vergleichsgebäude wird berechnet, das in Geometrie, Ausrichtung, Nutzung und Zonierung identisch mit dem geplanten Neubau ist — jedoch mit fest vorgeschriebenen energetischen Standardwerten aus GModG Anlage 1 (Wohngebäude) bzw. Anlage 2 (Nichtwohngebäude) ausgestattet wird.

Das reale Gebäude muss beim Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und beim Transmissionswärmeverlust (H’T) um gewisse Prozentsätze besser abschneiden als dieses Referenzmodell. Die Grenzwerte entstehen individuell aus der Geometrie des jeweiligen Gebäudes — es gibt keinen allgemeingültigen Fixwert in kWh/(m²a).

Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) des Neubaus darf maximal 55 % des berechneten Referenzgebäudes betragen (§ 15 GModG, gültig seit 01.01.2023). Der Transmissionswärmeverlust (H’T) darf den Referenzwert nicht überschreiten. Dieser Standard entspricht dem früheren KfW-Effizienzhaus 55.

Bis Ende 2022 galt noch 75 % des Referenzgebäudes (GEG 2020). Zusätzlich müssen die Mindest-U-Werte der Einzelbauteile nach GEG Anlage 7 eingehalten werden — unabhängig vom Gesamtnachweis.

Hinweis für Bauherren:
Der GModG-Mindeststandard (55 %) reicht für die Baugenehmigung, ist aber nicht über die BEG förderfähig. Für KfW-Förderung ist mindestens EH 40 (QP ≤ 40 % des Referenzgebäudes) notwendig.

Seit dem 01.01.2024 gilt für alle Gebäudetypen — Wohn- und Nichtwohngebäude — ausschließlich die Berechnung nach DIN V 18599 (Ausgabe 2018-12). Das früher für Wohngebäude zulässige vereinfachte Verfahren nach DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 ist nicht mehr anwendbar. Für Wohngebäude steht alternativ das Modellgebäudeverfahren nach § 31 GEG (Anlage 5) zur Verfügung, das ohne individuelle Berechnung auskommt — allerdings nur unter engen Voraussetzungen und mit fest vorgegebenen U-Werten und Anlagenkonzepten.

Ja — § 14 GEG verpflichtet alle Neubauten zum Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2:2013-02. Der Nachweis ist Pflichtbestandteil der Baugenehmigungsunterlagen. DIN 4108-2 bietet zwei anerkannte Verfahren: das Sonneneintragskennwertverfahren und die thermische Gebäudesimulation.

Häufiger Planungsfehler:
Der sommerliche Wärmeschutz wird oft erst spät geprüft. Bei Gebäuden mit großen Süd- oder Westverglasungen kann das Kennwertverfahren scheitern — die thermische Simulation löst den Nachweis dann oft ohne zusätzliche Baumaßnahmen.

Die thermische Gebäudesimulation ist besonders sinnvoll, wenn das Sonneneintragskennwertverfahren keinen Nachweis erbringen kann — ohne dass teure bauliche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Sie berücksichtigt deutlich mehr Einflussfaktoren: Nachtlüftung, thermische Speichermasse, reale Nutzungsprofile, stundenscharfe Wetterdaten (Testreferenzjahre, TRY) und komplexe Verschattungssituationen wie Balkone, Loggien oder andere verschattende Bauteile.

In der Praxis ermöglicht die Simulation häufig einen Nachweis ohne nachträgliche Sonnenschutzmaßnahmen — was wirtschaftlich attraktiver sein kann als die Nachrüstung von Raffstores oder die Verkleinerung von Fensterflächen. Sie ist damit eine gleichwertige, oft wirtschaftlichere Alternative, keine Notlösung.

Wärmebrücken fließen über einen pauschalen flächenbezogenen Zuschlag ΔUWB in den GModG-Nachweis ein. Es gibt drei Stufen:

  1. ΔUWB = 0,05 W/(m²K) — Nachweis der Gleichwertigkeit mit den Konstruktionsbeispielen aus DIN 4108 Beiblatt 2 und Kategorie A
  2. ΔUWB = 0,03 W/(m²K) — Nachweis der Gleichwertigkeit mit den Konstruktionsbeispielen aus DIN 4108 Beiblatt 2 und Kategorie B
  3. Detaillierter Nachweis — Berechnung der Ψ-Werte nach DIN EN ISO 10211 für kritische Anschlussdetails. Kann ΔUWB weiter absenken und ist bei KfW 40 oft wirtschaftlich sinnvoll

Gebäudenah erzeugter Strom aus Photovoltaik reduziert den Primärenergiebedarf im GModG-Nachweis. Im Standardfall erfolgt die Anrechnung pauschal über die installierte Nennleistung der PV-Anlage. Ein Batteriespeicher kann ebenfalls berücksichtigt werden. Die PV-Anlage ist in der GModG-Bilanz also nicht nur ökologisch, sondern auch rechnerisch wirksam.

Eine PV-Anlage ist kein gesetzlicher Pflichtbestandteil des GModG-Nachweises. Der frühere KfW-40-Plus-Standard, der eine PV-Anlage mit Batteriespeicher und Strommanagementsystem vorschrieb, existiert als eigenständiger Förderstandard nicht mehr.

Unabhängig vom Gesamtnachweis müssen alle Bauteile die Mindest-U-Werte nach GEG Anlage 7 einhalten. Unterschreitung eines Bauteil-Grenzwerts kann nicht durch bessere Werte anderer Bauteile kompensiert werden.

Wichtig:
Diese Bauteilanforderungen gelten zusätzlich zum Gesamtnachweis. Ein bestandener Primärenergienachweis entbindet nicht von der Pflicht, die Einzelbauteil-U-Werte einzuhalten.

Der GModG-Mindeststandard (QP ≤ 55 % des Referenzgebäudes, H’T ≤ 100 % des Referenzwerts) ist seit 2023 identisch mit dem früheren KfW-Effizienzhaus-55-Niveau. Er ist ausreichend für die Baugenehmigung, aber nicht förderfähig über die BEG.

KfW-Effizienzhaus 40 verlangt QP ≤ 40 % und H’T ≤ 55 % des Referenzgebäudes. Das ist der aktuelle Einstiegsstandard für BEG-Förderung. Der frühere Standard KfW 40 Plus — mit Pflicht zur PV-Anlage, Batteriespeicher und Strommanagementsystem — existiert als eigenständiger Förderstandard nicht mehr.

Zur Erstellung des GModG-Nachweises sind Personen mit der Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG berechtigt — darunter Architekten, Bauingenieure sowie Personen mit abgeschlossener BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung. Eine gesonderte Zertifizierung durch eine Behörde ist nicht vorgeschrieben.

Für KfW-geförderte Vorhaben (BEG) ist zusätzlich ein in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) eingetragener Sachverständiger verpflichtend. Dieser stellt auch die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.

GModG-Berechnung

Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung jederzeit gerne bei uns.

Hannes Brandt

Ingenieur für Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
Energieberater für Wohngebäude / Nichtwohngebäude
mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA)